Autor Thema: Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst  (Read 4524 times)

Maximus2584

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Ich bin jetzt 4-Jahre nach 9B-TV-L eingruppiert und zwar ohne Studium und VL II. Wenn ich mich intern z.B. auf die Stellen bewerbe und zwar auf E11 oder sonstige bekomme ich dauerhaft die Meldung "formal nicht geeignet", obwohl ich bereits "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" eingruppiert bin. Jedes mal schreibe ich dies nach der Absage an den "Recruiter" und ja werde wieder ins Verfahren aufgenommen. Allerdings nervt mich dies auf Dauer und mindert ja dauernd die Chancen für die Stelle.... Aus diesem Grund würde ich gerne die Anerkennung als "sonstiger Beschäftigter" für den gehobenen Dienst erhalten. Leider konnte mir keiner in der Personalstelle momentan helfen, denn alle sind ahnungslos, ob und wie das funktioniert. Kann mir jemand von euch helfen, ob das möglich ist und wie das gehen sollte?

Vielen Dank!

Organisator

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Wenn z.B. ein Studium gefordert ist, bist du formal nicht geeignet. Obwohl tariflich unnötig darf der AG auf z.B. ein Studium bestehen.

zu dem umfangreichen und komplizierten weg zum "Sonstigen" findest du Handreichungen beim BVA.

JesuisSVA

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Bei Arbeitnehmern gibt es sowas wie "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" nicht. Es gibt entsprechend auch keine "Anerkennung als 'sonstiger Beschäftigter' für den gehobenen Dienst". Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten gibt es ausschließlich für die Eingruppierung und sie ist auf die jeweilige auszuübende Tätigkeit bezogen.

Maximus2584

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Bei Arbeitnehmern gibt es sowas wie "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" nicht. Es gibt entsprechend auch keine "Anerkennung als 'sonstiger Beschäftigter' für den gehobenen Dienst". Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten gibt es ausschließlich für die Eingruppierung und sie ist auf die jeweilige auszuübende Tätigkeit bezogen.

ei Arbeitnehmern gibt es sowas wie "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" nicht. Das habe ich bereits mehrmals gehört, allerdings steht dies in meinem Vertrag.

"Der Sachbearbeiter wird nach 9B-TV-L (ehemals gehobener nicht technischer Dienst) eingruppiert.

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Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten gibt es ausschließlich für die Eingruppierung und sie ist auf die jeweilige auszuübende Tätigkeit bezogen.
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Ja, ich möchte dies auch für aktuelle Tätigkeit anerkannt bekommen.

WasDennNun

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Und wenn in deinem AV stände, ehemalige Blumenfee, dann wäre es genauso tariflich irrelevant.
Du solltest dich zuerst einmal mit Tarifrecht und Eingruppierung tiefer beschäftigen.
Dann würdest du erkennen, dass eine Anerkennung als sB sich immer nur auf eine bestimmte Tätigkeitsübertragung beziehen kann.
Wenn du also Aufgaben der EG11 übertragen bekommen würdest, was jederzeit und problemlos möglich ist, wenn der AG will, dann bekommst du eg11 sofern du die Voraussetzung in der Person erfüllst, sonst eine eg weniger. Falls es in der eg ds Konstrukt sb gibt, dann könnte man prüfen ob du es erfüllst.

Also hast du derzeit Tätigkeiten der eg9b oder die einer eg. höher auszuüben?
denn nur wenn letzter zutrifft macht dein Wunsch sinn.

JesuisSVA

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Da könnte auch stehen, Du seist als Reichsflugscheibengruppenführer (ehemals Obersturmbannführer) eingruppiert. Es ändert nichts an meiner Aussage.

Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten hat man oder nicht, weder gibt es da was anzuerkennen noch käme dem sonstigen Beschäftigten außerhalb der Eingruppierung irgendeine Bedeutung zu.

niedersachse02

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Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.



WasDennNun

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Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

JesuisSVA

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Sonstiger Beschäftigter ist man oder man ist es nicht. Irgendwelche Arbeitgebervorgaben sind dafür gänzlich bedeutungslos.

niedersachse02

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Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen

JesuisSVA

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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sofern beiderseitige Tarifbindung vorliegt, handelt es sich um Betrug. Strafanzeige stellen und sich dann einen Logenplatz suchen, wenn die Staatsanwaltschaft Computer aus der Personalabteilung schleppt.

WasDennNun

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Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen
Also verzichtet ihr freiwillig auf das euch tariflich zustehende Entgelt!

mrfox

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Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen
Also verzichtet ihr freiwillig auf das euch tariflich zustehende Entgelt!

Ist doch leider normal, dass öffentliche AG ihre Tarifveschäftigten großteils verarschen und sich nicht an tarifrechtliche Bestimmungen halten.

niedersachse02

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Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen
Also verzichtet ihr freiwillig auf das euch tariflich zustehende Entgelt!

Tja was bleibt einem übrig? Anders kriegt Man die Aufgaben offiziell nicht übertragen und bleibt in 9. Ich habe gelesen man kann seine Stelle und die Tätigkeiten durch einen externen Gutachter betrachten lassen, aber wer weiß was daraus wird.

Es ist wie wahrscheinlich bei vielen so, der Kollege neben einem mit Studium, der genau die gleichen Tätigkeiten ausübt hat eine 11/12 und ohne Studium sitzt man da mit seiner 9. Naja ich hoffe im Januar habe ich endlich den offiziellen Status als Sonstiger, jetzt noch "Ärger" machen lohnt wohl nicht....

JesuisSVA

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Nein, das ist nur bei kriminellen Arbeitgebern so. Die muss man ja nicht nehmen. Gibt ja genug davon.