Und wenn in deinem AV stände, ehemalige Blumenfee, dann wäre es genauso tariflich irrelevant.
Du solltest dich zuerst einmal mit Tarifrecht und Eingruppierung tiefer beschäftigen.
Dann würdest du erkennen, dass eine Anerkennung als sB sich immer nur auf eine bestimmte Tätigkeitsübertragung beziehen kann.
Wenn du also Aufgaben der EG11 übertragen bekommen würdest, was jederzeit und problemlos möglich ist, wenn der AG will, dann bekommst du eg11 sofern du die Voraussetzung in der Person erfüllst, sonst eine eg weniger. Falls es in der eg ds Konstrukt sb gibt, dann könnte man prüfen ob du es erfüllst.
Also hast du derzeit Tätigkeiten der eg9b oder die einer eg. höher auszuüben?
denn nur wenn letzter zutrifft macht dein Wunsch sinn.