Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Maximus2584:
Ich bin jetzt 4-Jahre nach 9B-TV-L eingruppiert und zwar ohne Studium und VL II. Wenn ich mich intern z.B. auf die Stellen bewerbe und zwar auf E11 oder sonstige bekomme ich dauerhaft die Meldung "formal nicht geeignet", obwohl ich bereits "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" eingruppiert bin. Jedes mal schreibe ich dies nach der Absage an den "Recruiter" und ja werde wieder ins Verfahren aufgenommen. Allerdings nervt mich dies auf Dauer und mindert ja dauernd die Chancen für die Stelle.... Aus diesem Grund würde ich gerne die Anerkennung als "sonstiger Beschäftigter" für den gehobenen Dienst erhalten. Leider konnte mir keiner in der Personalstelle momentan helfen, denn alle sind ahnungslos, ob und wie das funktioniert. Kann mir jemand von euch helfen, ob das möglich ist und wie das gehen sollte?
Vielen Dank!
Organisator:
Wenn z.B. ein Studium gefordert ist, bist du formal nicht geeignet. Obwohl tariflich unnötig darf der AG auf z.B. ein Studium bestehen.
zu dem umfangreichen und komplizierten weg zum "Sonstigen" findest du Handreichungen beim BVA.
JesuisSVA:
Bei Arbeitnehmern gibt es sowas wie "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" nicht. Es gibt entsprechend auch keine "Anerkennung als 'sonstiger Beschäftigter' für den gehobenen Dienst". Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten gibt es ausschließlich für die Eingruppierung und sie ist auf die jeweilige auszuübende Tätigkeit bezogen.
Maximus2584:
--- Zitat von: JesuisSVA am 11.11.2022 13:16 ---Bei Arbeitnehmern gibt es sowas wie "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" nicht. Es gibt entsprechend auch keine "Anerkennung als 'sonstiger Beschäftigter' für den gehobenen Dienst". Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten gibt es ausschließlich für die Eingruppierung und sie ist auf die jeweilige auszuübende Tätigkeit bezogen.
--- End quote ---
ei Arbeitnehmern gibt es sowas wie "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" nicht. Das habe ich bereits mehrmals gehört, allerdings steht dies in meinem Vertrag.
"Der Sachbearbeiter wird nach 9B-TV-L (ehemals gehobener nicht technischer Dienst) eingruppiert.
*****
Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten gibt es ausschließlich für die Eingruppierung und sie ist auf die jeweilige auszuübende Tätigkeit bezogen.
*****
Ja, ich möchte dies auch für aktuelle Tätigkeit anerkannt bekommen.
WasDennNun:
Und wenn in deinem AV stände, ehemalige Blumenfee, dann wäre es genauso tariflich irrelevant.
Du solltest dich zuerst einmal mit Tarifrecht und Eingruppierung tiefer beschäftigen.
Dann würdest du erkennen, dass eine Anerkennung als sB sich immer nur auf eine bestimmte Tätigkeitsübertragung beziehen kann.
Wenn du also Aufgaben der EG11 übertragen bekommen würdest, was jederzeit und problemlos möglich ist, wenn der AG will, dann bekommst du eg11 sofern du die Voraussetzung in der Person erfüllst, sonst eine eg weniger. Falls es in der eg ds Konstrukt sb gibt, dann könnte man prüfen ob du es erfüllst.
Also hast du derzeit Tätigkeiten der eg9b oder die einer eg. höher auszuüben?
denn nur wenn letzter zutrifft macht dein Wunsch sinn.
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