Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst

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FAöD:

--- Zitat ---[...]

Tja was bleibt einem übrig? Anders kriegt Man die Aufgaben offiziell nicht übertragen und bleibt in 9. Ich habe gelesen man kann seine Stelle und die Tätigkeiten durch einen externen Gutachter betrachten lassen, aber wer weiß was daraus wird.

[...]

--- End quote ---

Weiß jemand, ob diese Sache mit dem Gutachter, der bestätigen muss, dass man als sonstiger Beschäftigter taugt, Hand und Fuß hat? Wenn ja, woher kommt das bzw. in welchen Rundschreiben, Richtlinien, Gesetzen, was auch immer steht das beschrieben?

Wenn nein, wieso hört man das so oder so ähnlich immer wieder?

SVAbackagain:
Hier geht es um Voraussetzungen des Arbeitgebers zur Stellenbesetzung und nicht um den tariflich festgelegten sonstigen Beschäftigten, der ausschließlich auf die Eingruppierung wirkt. Welche Voraussetzungen der Arbeitgeber an seine Stellenbesetzung knüpft, ist ihm überlassen.

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