Hallo,
die gezahlten Vergütungen für Juli, August und September werden zur Berechnung der Jahressonderzahlung als Bemessungszeitraum herangezogen.
Welche Grundlage nehme ich bei Minijobbern, die auf Stundenlohnbasis abrufbereit stehen? In genau diesen 3 Monaten werden bei uns kaum Minijobber eingesetzt. Gilt hier auch der Durchschnitt von 07/08/09? Oder darf ich den Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnen?
Beste Grüße