Autor Thema: [BW] Jährlicher Widerspruch: Negative Auswirkungen?  (Read 2102 times)

Rockma

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Hallo zusammen,

ich bin Beamter im höheren Dienst (kinderlos) von BW. Meine Frage lässt sich aber ggf. auch auf andere Bundesländer übertragen.

Gibt es hier Personen die in meiner Position jährlich Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen? Habe dazu diverse Musterformulare gefunden. Können mir Kosten durch das Widerspruchsverfahren oder sonstige negative Auswirkungen entstehen?

Viele Grüße

Rockma
« Last Edit: 14.11.2022 02:11 von Admin2 »

SwenTanortsch

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Antw:Jährlicher Widerspruch: Negative Auswirkungen?
« Antwort #1 am: 12.11.2022 17:20 »
Kosten können Dir außer jene für Papier, Umschlag, Druckkosten und Porto durch einen Widerspruch nicht entstehen. Da Du durch das Einlegen eines Widerspruchs Deiner Dienstpflicht nachkommst - als Beamte sind wir durch unseren Eid an Recht und Gesetz gebunden; zugleich haben wir unsere Dienstgeschäfte aktiv wahrzunehmen -, ist nicht davon auszugehen, dass Du vonseiten Deines Dienstherrns einen Nachteil zu gewährtigen hättest, auch wenn davon auszugehen ist, dass sich jede Landesregierung an jedem Beamten erfreut, der keinen Widerspruch einlegt, da das ihren monetären Gestaltungsspielraum vergrößert oder nicht verkleinert. Da wir aber nicht zur Freude unseres Dienstherrns Beamte sind, sondern um die öffentliche Verwaltung aufrechtzuerhalten, was umso wahrscheinlicher zu gewährleisten sein wird, je finanziell gesicherter unsere Existenz und damit unsere dienstliche Unabhängigkeit ist, ist davon auszugehen, dass es gemeinwohlfördernd ist, wenn Du Widerspruch gegen Deine Besoldung und die Höhe der Dir gewährten Alimentation einlegst. Denn diese letztere ist für ausnahmslos alle Beamte in den 17 Besoldungsrechtskreisen offensichtlich nicht amtsangemessen, weshalb diesem gemeinwohlgefährdenden Zustand möglichst rasch abgeholfen werden sollte.

Ozymandias

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Antw:Jährlicher Widerspruch: Negative Auswirkungen?
« Antwort #2 am: 12.11.2022 19:51 »
Hat keine beruflichen Auswirkungen.

Die Frage ist aber, ob BW irgendwann überhaupt etwas für den kinderlosen höheren Dienst rausrücken wird. Bislang wird diese Gruppe komplett ignoriert.  Gerade deshalb trotzdem Widerspruch einlegen.

Bei Versorgungsempfängern ist das Ländle noch etwas gnädiger mit den Widersprüchen wegen rechtlicher Unklarheiten und wird diese ruhen lassen. Bei den aktiven wird es nach dem Reparaturgesetz wohl eher Widerspruchsbescheide geben.

Versuch

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Antw:Jährlicher Widerspruch: Negative Auswirkungen?
« Antwort #3 am: 13.11.2022 08:37 »
Wie formuliert man den Widerspruch, der auch dieses unsägliche Gesetz bereits berücksichtigt?