Kosten können Dir außer jene für Papier, Umschlag, Druckkosten und Porto durch einen Widerspruch nicht entstehen. Da Du durch das Einlegen eines Widerspruchs Deiner Dienstpflicht nachkommst - als Beamte sind wir durch unseren Eid an Recht und Gesetz gebunden; zugleich haben wir unsere Dienstgeschäfte aktiv wahrzunehmen -, ist nicht davon auszugehen, dass Du vonseiten Deines Dienstherrns einen Nachteil zu gewährtigen hättest, auch wenn davon auszugehen ist, dass sich jede Landesregierung an jedem Beamten erfreut, der keinen Widerspruch einlegt, da das ihren monetären Gestaltungsspielraum vergrößert oder nicht verkleinert. Da wir aber nicht zur Freude unseres Dienstherrns Beamte sind, sondern um die öffentliche Verwaltung aufrechtzuerhalten, was umso wahrscheinlicher zu gewährleisten sein wird, je finanziell gesicherter unsere Existenz und damit unsere dienstliche Unabhängigkeit ist, ist davon auszugehen, dass es gemeinwohlfördernd ist, wenn Du Widerspruch gegen Deine Besoldung und die Höhe der Dir gewährten Alimentation einlegst. Denn diese letztere ist für ausnahmslos alle Beamte in den 17 Besoldungsrechtskreisen offensichtlich nicht amtsangemessen, weshalb diesem gemeinwohlgefährdenden Zustand möglichst rasch abgeholfen werden sollte.