Moin,
ich habe ein recht spezifische Frage zur jährlichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).
Ich bin Beamtenanwärter bei einer Bayerischen Kommune und war in diesem Jahr für ca. 8 laufende Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben.
Ich habe während der gesamten Zeit meine Bezüge weiterhin erhalten.
Knapp zwei Monate hiervon habe ich gegen Ende meiner Krankheitszeit in der Wiedereingliederung verbracht. Ich habe also in diesen zwei Monaten jeweils einige Stunden pro Tag gearbeitet.
Nun zu meiner Frage: wird mir die Jahressonderzahlung um die Monate in denen ich krank war gekürzt? Und wenn ja: um wie viel und wird mir für die Zeit der Wiedereingliederung der Anteil der Jahressonderzahlung gewährt?
LG