Autor Thema: [BY] Jahressonderzahlung bei längerer Krankheit / Kommunalbeamte  (Read 1633 times)

wildzz

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Moin,

ich habe ein recht spezifische Frage zur jährlichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).

Ich bin Beamtenanwärter bei einer Bayerischen Kommune und war in diesem Jahr für ca. 8 laufende Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben.
Ich habe während der gesamten Zeit meine Bezüge weiterhin erhalten.

Knapp zwei Monate hiervon habe ich gegen Ende meiner Krankheitszeit in der Wiedereingliederung verbracht. Ich habe also in diesen zwei Monaten jeweils einige Stunden pro Tag gearbeitet.

Nun zu meiner Frage: wird mir die Jahressonderzahlung um die Monate in denen ich krank war gekürzt? Und wenn ja: um wie viel und wird mir für die Zeit der Wiedereingliederung der Anteil der Jahressonderzahlung gewährt?

LG
« Last Edit: 16.11.2022 02:03 von Admin2 »

McOldie

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Ein Blick in das Bayerische Besoldungsgesetz genügt.
Keine Kürzung

KommBea

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Hallo, welche Fundstelle wäre das? VG

Ein Blick in das Bayerische Besoldungsgesetz genügt.
Keine Kürzung

Pukki

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Art. 83 Abs. 1 S. 1 BayBesG im Bezug auf den Grundbetrag. Zu den weiteren Beträgen aus 84 und 85 lässt sich mangels Informationen im Sachverhalt keine Prognose treffen.

Hattest du über den vollen Zeitraum Anspruch auf Bezüge? Offensichtlich.
Fällst du unter die Ausschlusskriterien in Art. 86? Keine Ahnung, weil es dazu keine Schilderung gab. Bezogen auf die Sachverhaltsschilderung jedenfalls nicht.
Scheidest du unterjährig aus dem Dienstverhältnis aus und hast deswegen mit einer Kürzung zu rechnen (Art. 87 Abs. 2)? Offensichtlich auch eher nicht.