Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Führungsverantwortung - Unterschied EG 10 / EG 11
			Günni:
			
			Hallo Gemeinde,
ich habe jetzt schon einige Informationen und Durchführungshinweise zur Eingruppierung bzw. zu den Tätigkeitsmerkmalen gelesen. Oft ist die Rede von "Größe des Aufgabengebiets" oder "Zahl der Betroffenen".
Gibt es hier Zahlen, die die Eingruppierung in EG 10 oder EG 11 verdeutlichen? Sind es in EG10 bspw. 15 zu führende Sachbearbeiter und in EG 11 bspw. 100?
Hat da jemand Erfahrungswerte? Die Tätigkeiten bleiben in Gänze identisch haben aber natürlich in der Verantwortung eine größere Auswirkung, da mehr Mitarbeiter geführt werden müssen.
Danke und viele Grüße 
		
			Schokobon:
			
			https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1243-entgeltgruppen-10-und-11_idesk_PI13994_HI10848654.html
		
			Günni:
			
			
--- Zitat von: Schokobon am 14.11.2022 13:45 ---https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1243-entgeltgruppen-10-und-11_idesk_PI13994_HI10848654.html
--- End quote ---
Ist bekannt. Der Artikel sagt aber leider auch nichts genaues... Bleibt noch immer die Frage wie groß ist groß. 
		
			Organisator:
			
			Die Eingruppierung richtet sich hier nach dem zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge. Insoweit ist die Anzahl von Wachauchimmer für die Unterscheidung zwischen E10 und E11 egal und der Artikel in der Hinsicht sehr genau.
		
			JesuisSVA:
			
			Was bei einer Leitungstätigkeit gem. der Rechtsprechung des BAG zu diesen regelmäßig zur Eingruppierung in E11 führt.
		
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