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Führungsverantwortung - Unterschied EG 10 / EG 11

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Günni:

--- Zitat von: Organisator am 14.11.2022 16:49 ---Die Eingruppierung richtet sich hier nach dem zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge. Insoweit ist die Anzahl von Wachauchimmer für die Unterscheidung zwischen E10 und E11 egal und der Artikel in der Hinsicht sehr genau.

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Wenn es also nur um den zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge geht, so ist es doch in der Regel so, dass die Anzahl von "Wachauchimmer" die Anzahl und den zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge bestimmt. Oder etwa nicht? Was spricht hier dagegen? Der zeitliche Umfang erhöht sich auf Grund der Größe bzw. auf Grund der Vielzahl der MA?!?


--- Zitat von: JesuisSVA am 14.11.2022 16:56 ---Was bei einer Leitungstätigkeit gem. der Rechtsprechung des BAG zu diesen regelmäßig zur Eingruppierung in E11 führt.

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Interessant, hast du da nähere Informationen oder ein BAG-Urteil?

Danke und viele Grüße

JesuisSVA:
Eine Forensuche führt einen leicht zu den Beiträgen
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114250.msg176952/topicseen.html#msg176952
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113373.msg161196/topicseen.html#msg161196
die auf die gefestigte Rechtsprechung des BAG zum einheitlichen Arbeitsvorgang bei Vorliegen einer Leitungstätigkeit verweisen. Wenn also die Heraushebungsmerkmale bSuB und eine Leitungstätigkeit vorliegen, kann das nur in E11 und nicht in E10 führen.

Organisator:

--- Zitat von: Günni am 15.11.2022 14:08 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.11.2022 16:49 ---Die Eingruppierung richtet sich hier nach dem zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge. Insoweit ist die Anzahl von Wachauchimmer für die Unterscheidung zwischen E10 und E11 egal und der Artikel in der Hinsicht sehr genau.

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Wenn es also nur um den zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge geht, so ist es doch in der Regel so, dass die Anzahl von "Wachauchimmer" die Anzahl und den zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge bestimmt. Oder etwa nicht? Was spricht hier dagegen? Der zeitliche Umfang erhöht sich auf Grund der Größe bzw. auf Grund der Vielzahl der MA?!?


--- Zitat von: JesuisSVA am 14.11.2022 16:56 ---Was bei einer Leitungstätigkeit gem. der Rechtsprechung des BAG zu diesen regelmäßig zur Eingruppierung in E11 führt.

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Interessant, hast du da nähere Informationen oder ein BAG-Urteil?

Danke und viele Grüße

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Der zeitliche Umfang bestimmt sich durch die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben. Wenn z.B. 40% der übertragenen Aufgaben das Tarifmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" erfüllen ists - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - eine E 10, bei 50% und mehr, eine E11.

Leitungstätigkeiten sind wie von SVA beschrieben ein einheitlicher Arbeitsvorgang und können somit nicht zu einer E10 führen.

Günni:
Danke an Alle die geantwortet haben!

Alfi:
Hallo Günni,

ich habe dir eine PN geschrieben :)

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