Hallo Gemeinde,
ich habe jetzt schon einige Informationen und Durchführungshinweise zur Eingruppierung bzw. zu den Tätigkeitsmerkmalen gelesen. Oft ist die Rede von "Größe des Aufgabengebiets" oder "Zahl der Betroffenen".
Gibt es hier Zahlen, die die Eingruppierung in EG 10 oder EG 11 verdeutlichen? Sind es in EG10 bspw. 15 zu führende Sachbearbeiter und in EG 11 bspw. 100?
Hat da jemand Erfahrungswerte? Die Tätigkeiten bleiben in Gänze identisch haben aber natürlich in der Verantwortung eine größere Auswirkung, da mehr Mitarbeiter geführt werden müssen.
Danke und viele Grüße