Es gibt kein Wahlrecht. Man ist entweder Minijobber oder sozialversicherungspflichtig. Einzig bei der Rentenversicherung kann man entscheiden, ob man sich von der Pflicht befreien lassen möchte, dann zahlt nur der Arbeitgeber Pauschalbeiträge, oder ob man rentenversicherungspflichtig sein will. Dann zahlt man als Arbeitnehmer die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Beitrag.
Ausschlaggebend dafür, ob die Minijobgrenze überschritten ist, ist aber nicht allein das monatliche Bruttoentgelt, sondern es muss die anteilige monatliche Bruttojahressonderzahlung und ggf. der sv-pflichtige ZV-Arbeitgeberanteil hinzu addiert werden.