Autor Thema: Teilzeit/ geringfügige Beschäftigung.  (Read 1304 times)

Emmi87

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Teilzeit/ geringfügige Beschäftigung.
« am: 14.11.2022 15:42 »
Hallo ich habe da mal ne Verständnis frage an euch.
Nehmen wir mal an jemand möchte im TVÖD arbeiten z.B. auf 8 Stunden die Woche. Und kommt mit den 8 Stunden die Woche nicht über 520€ pro Monat. Muss er als geringfügige Beschäftigter angestellt  oder kann er auch auf Wunsch sozialversicherungspflichtig eingestellt werden ?

Isie

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Antw:Teilzeit/ geringfügige Beschäftigung.
« Antwort #1 am: 14.11.2022 16:15 »
Es gibt kein Wahlrecht. Man ist entweder Minijobber oder sozialversicherungspflichtig. Einzig bei der Rentenversicherung kann man entscheiden, ob man sich von der Pflicht befreien lassen möchte, dann zahlt nur der Arbeitgeber Pauschalbeiträge, oder ob man rentenversicherungspflichtig sein will. Dann zahlt man als Arbeitnehmer die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Beitrag.
Ausschlaggebend dafür, ob die Minijobgrenze überschritten ist, ist aber nicht allein das monatliche Bruttoentgelt, sondern es muss die anteilige monatliche Bruttojahressonderzahlung und ggf. der sv-pflichtige ZV-Arbeitgeberanteil hinzu addiert werden.