Autor Thema: Spitzensteuersatz  (Read 1813 times)

klärung

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Spitzensteuersatz
« am: 14.11.2022 19:07 »
Hallo,

ich weiß, dass es kein direktes Thema in Bezug auf den TV-L ist, aber evtl. kann mir ja dennoch wer helfen?

Ich werde wohl bald den Spitzensteuersatz zahlen, da ich die Grenze erreiche. Die 42% erscheinen mir derzeit sehr hoch, da ich nicht weiß, wie viel Prozent mein Steuersatz derzeit beträgt.

Kann mir dabei wer helfen? Wie finde ich dies raus? Bezieht sich das auch auf die Sozialversicherungsbeiträge, oder lediglich die Lohnsteuer?
Ich bin in Steuerklasse I und E13.

Danke und Grüße
Klärung

JesuisSVA

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Antw:Spitzensteuersatz
« Antwort #1 am: 14.11.2022 19:20 »
Was möchtest Du herausfinden? Dass der Spitzensteuersatz von 42 v.H. ein Grenzsteuersatz ist? Oder dass Steuern und Sozialabgaben zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte sind?

klärung

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Antw:Spitzensteuersatz
« Antwort #2 am: 14.11.2022 21:03 »
Das mit den Steuern und Sozialabgaben ist mir durchaus bewusst.
Ich war nur etwas erschrocken, habe es nun aber herausgefunden.

Die 42 % werden nur auf die oberen Einnahmen angerechnet und nicht auf die gesamten Einnahmen. Dachte nämlich erst, dass ich ja dann bald trotz Lohnerhöhung wesentlich weniger Geld netto haben würde.

Danke und Grüße
Klärung

cyrix42

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Antw:Spitzensteuersatz
« Antwort #3 am: 15.11.2022 11:00 »
Selbst für die Summe aus Sozialabgaben für gesetzliche Sozialversicherungen und Lohnsteuern ist die Grenzbelastung deutlich unter 100%; wenn ich mich erinnere, beträgt sie in der Spitze 55%. Das bedeutet, dass von 100 Euro Bruttolohn-Erhöhung 55 Euro zusätzlich an Steuern und Abgaben zu entrichten sind, während dass ausbezahlte Netto um 45 Euro steigt.

Durch die Beitragsbemessungsgrenzen sind für höhere Einkommen keine Sozialabgaben mehr zu leisten. Und wenn auch noch das Einkommen nicht durch Arbeit, sondern etwa durch Zinszahlungen oder Vermögens-Steigerungen am Kapitalmarkt entsteht, ist dabei auch noch nicht einmal der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer, sondern nur die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25%+Solidaritätszuschlag zu zahlen; oder nicht einmal mehr die (etwa beim Verkauf von Immobilien nach >= 10 Jahren)…

Winni

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Antw:Spitzensteuersatz
« Antwort #4 am: 15.11.2022 19:44 »
Nabend,

wenn man in E13 ist, sollte man doch in der Lage sein den Gehaltsrechner hier zu bedienen. E13, Steuerklasse 1 und z. B. Stufe 6 führt zu 27,7811% Steuern, die vom Brutto abgezogen werden.