Autor Thema: [BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand  (Read 3974 times)

Mikesch

  • Gast
Liebes Forum,

ich bin 56 Jahre alt, Kommunalbeamter in Bayern und seit 8 Monaten ununterbrochen krankgeschrieben.
Mein Dienstherr nimmt die regelmäßig vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbesheinigungen zur Kenntnis, zeigt aber ansonsten keinerlei Reaktion.
Nun gibt es ja den Art. 65 BayBG : "Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG können Beamte und Beamtinnen auch dann angesehen werden, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden."  Demnach hätte ich bereits in den Ruhestand versetzt werden können oder müssen ?

Eine Ladung zum Amtsarzt erfolgte nicht, wie gesagt, ich erhalte keinerlei Reaktion. Da mich dieser Zustand auch nicht befriedigt, ich sozusagen in der Luft hänge bzgl. meines weiteren Verlaufes, meine Frage:

ist der Dienstherr nicht verpflichtet, ein Verfahren beim Amtsarzt - insbesondere nach so langer Zeit - einzuleiten ? Oder soll ich das selber veranlssen. Ich denke, das kommt eher so rüber : der will halt nicht mehr arbeiten, also leiert er das selber an.
Eine Genesung in den nächsten 6 Monaten ist laut meinem Arzt aber sehr unwhrscheinlich !

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke
Mikesch

EiTee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 352
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #1 am: 15.11.2022 11:50 »
Liebes Forum,

ich bin 56 Jahre alt, Kommunalbeamter in Bayern und seit 8 Monaten ununterbrochen krankgeschrieben.
Mein Dienstherr nimmt die regelmäßig vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbesheinigungen zur Kenntnis, zeigt aber ansonsten keinerlei Reaktion.
Nun gibt es ja den Art. 65 BayBG : "Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG können Beamte und Beamtinnen auch dann angesehen werden, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden."  Demnach hätte ich bereits in den Ruhestand versetzt werden können oder müssen ?

Die Antwort steht doch da können



ist der Dienstherr nicht verpflichtet, ein Verfahren beim Amtsarzt - insbesondere nach so langer Zeit - einzuleiten ?

Nein und warum sollte man das erzwingen? Du bekommst volle Bezüge, was will man mehr?
Des Weiteren kann eine attestierte DU auch überprüft werden, mit dem Ergebnis, dass man nach 2 Jahren nicht mehr als DU gilt.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 678
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #2 am: 15.11.2022 12:23 »
Dein Ziel muss es sein, möglichst lange nicht in den Ruhestand versetzt zu werden. 1. Volles Gehalt, 2. Dienstzeit läuft weiter und erhöht deine Pensionsansprüche. Du solltest vielleicht einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn dich dein Dienstherr wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit zum Amtsarzt schickt.

SpeedyG

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #3 am: 15.11.2022 12:44 »
Und wäre die Annahme falsch, dass du nicht mehr arbeiten willst?
Für mich klingt das nicht so.

NordWest

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 184
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #4 am: 15.11.2022 14:42 »
Zwar ist es richtig, dass jeder Tag vor einer Versetzung in den Ruhestand finanziell vorteilhaft ist, aber für die Betroffenen kann es häufig zermübend sein, nicht zu wissen, wie es weitergeht.

Wenn letzteres überwiegt, kann man das offene Gespräch mit Dienstvorgesetztem und zuständigem Personaler suchen. Dabei kann es nichts schaden, sich vorher klarzumachen, was man eigentlich selbst möchte, denn das kann durchaus das Verfahren beeinflussen.

Mikesch

  • Gast
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #5 am: 15.11.2022 16:04 »

1. Volles Gehalt, 2. Dienstzeit läuft weiter und erhöht deine Pensionsansprüche.

Um die weiterbezahlten vollen  Bezüge geht es mir gar nicht, auch die Erhöhung meiner Pensionsansprüche sind nicht das wichtigste. Bin im mD, meine Frau arbeitet Vollzeit, da ist das Geld nicht das ausschlaggegebende, sondern meine Gesundheit.


Zwar ist es richtig, dass jeder Tag vor einer Versetzung in den Ruhestand finanziell vorteilhaft ist, aber für die Betroffenen kann es häufig zermübend sein, nicht zu wissen, wie es weitergeht.

Genau so ist es. Diese Unwissenheit ist zermürbend sowie die Teilnahmslosigkeit meines Dienstherrn.


AR76

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 50
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #6 am: 15.11.2022 20:19 »
Aus eigener aktueller Erfahrung kann ich dir sagen, dass es von der Dienststelle abhängig ist.

Diese muss das Verfahren einleiten bzw das Personalamt darum bitten selbiges zu tun.

Entweder sie macht es oder halt nicht.

Gespräch suchen wäre eine Möglichkeit.

Und dann wird der Amtsarzt über deine Dienstunfähigkeit entscheiden.

Bei uns (große Stadt NRW) können bis zu diesem Termin schon mal Jahre (nicht Monate) vergehen.

Pukki

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 132
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #7 am: 17.11.2022 09:01 »
Nur ein kurzer Hinweis: Der Amtsarzt (oder die Amtsärztin) trifft keine Entscheidung, er oder sie gibt lediglich eine Einschätzung nebst Prognose für die Zukunft ab. Die Entscheidung trifft basierend darauf die Personalstelle.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #8 am: 17.11.2022 14:35 »



Zwar ist es richtig, dass jeder Tag vor einer Versetzung in den Ruhestand finanziell vorteilhaft ist, aber für die Betroffenen kann es häufig zermübend sein, nicht zu wissen, wie es weitergeht.

Genau so ist es. Diese Unwissenheit ist zermürbend sowie die Teilnahmslosigkeit meines Dienstherrn.

Dann nehmen Sie doch das Heft des Handelns in die Hand und stellen den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Dann wird das Verfahren beschleunigt.

AR76

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 50
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #9 am: 17.11.2022 19:31 »
Nur ein kurzer Hinweis: Der Amtsarzt (oder die Amtsärztin) trifft keine Entscheidung, er oder sie gibt lediglich eine Einschätzung nebst Prognose für die Zukunft ab. Die Entscheidung trifft basierend darauf die Personalstelle.

Das ist richtig, das Verfahren macht die Personaldienststelle. Aber Grundlage ist das Gutachten und dem wird sie folgen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,862
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #10 am: 17.11.2022 20:10 »
Wenn das Nichtstun der Dienststelle finanziell vorteilhaft ist, warum sollte man dann die Zurruhesetzung forcieren?


xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,112
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #11 am: 18.11.2022 09:23 »
Die Gründe stehen doch oben.

Stefan35347

  • Moderator
  • Full Member
  • *****
  • Beiträge: 179
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #12 am: 18.11.2022 09:29 »
Normalerweise ist man dann doch froh, wenn der Dienstherr erst einmal den Ball flach hält....

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #13 am: 19.11.2022 09:48 »
Ich würde, wenn jener Deiner Meinung nach vertrauenswürdig und sachlich kompetent ist, zunächst den Personalrat Deiner Dienststelle kontaktieren, Mikesch, und mit ihm die Sachlage besprechen, also sowohl, wie es Dir in Deiner Situation geht und wie Deine vom Arzt festgestellte Perspektive ist, als auch, welche Alternativen Du zurzeit siehst. Zugleich würde ich mich mit ihm dabei darüber austauschen, welche Erfahrungen es in der Dienststelle in ähnlich gelagerten Fällen gegeben hat, worüber der Personalrat mit Dir im Rahmen des von ihm zu beachtenden Datenschutzes und seiner Verschwiegenheitspflicht realistisch(er) sprechen kann als bspw. ein Dienstvorgesetzter, der ein solches Gespräch zwangsläufig aus jener Rolle und Funktion heraus führen muss. Die Personalräte vor Ort kennen die Situation in der Dienststelle, sofern sie entsprechen kompetent sind, mit am besten; denn dafür sind sie da.

Zugleich würde ich mir, denke ich, in Deiner Situation überlegen, ob ich mir eine therpeutische Unterstützung suchen würde, mit der ich insbesondere die Frage bearbeiten würde, ob ich die eventuelle Einleitung der Dienstunfühigkeit selbst forcieren sollte oder nicht. Damit gewinnst Du neben der weiteren Beratungsmöglichkeiten mit erfahrenen Profis die Möglichkeit, die Empfindung von "Selbstwirksamkeit" zurückzugewinnen, also die Empfindung, Dich wieder stärker als zurzeit als Herr über Dein (Dienst-)Leben im Rahmen des Beamtenverhältnisses wahrzunehmen, und so die Empfindung, der Situation (und damit auch dem Dienstherrn, wie das in Deinen Zeilen anklingt) ausgesetzt zu sein, aktiv entgegenzutreten, was in der Regel zu einem größeren Wohlbefinden und damit einhergehend mit einer größeren (psychischen) Stabilität einhergeht, denn niemand ist gerne Situationen ausgesetzt, die er nicht selbst (mit-)steuern kann. Dabei sollte gleichfalls, denke ich, beachtet werden, dass wir in als zermürbend empfundenen Situationen vielfach nicht in der Lage sind, kluge Entscheidungen zu treffen, die sich also auch noch nach dem Ende der Situation als klug darstellen, was uns in solchen Situationen vielfach nicht bewusst ist.

Dabei würde ich die finanziell realistischen Darlegungen, die hier von verschiedenen Kollegen geäußert wurden, durchaus in Deine Besprechungen und Überlegungen mit einbeziehen; denn der Unterschied zwischen den heutigen Vollzeitbezügen und der nach der Dienstunfähigkeit verbleibenden Versorgung könnte durchaus beachtlich sein; auch kann eine ggf. eingeschränkte Dienstfähigkeit durchaus ebenfalls wieder die eigene Stabilität erhöhen, da der damit einhergehende geregelte Alltag wie auch der regelmäßige Kollegenkontakt für's Wohlbefinden vielfach nicht zu unterschätzen sind - entsprechend würde ich mir, im Sinne der Selbstwirksamkeit, ebenfalls aktiv ausrechnen (lassen), welche Ansprüche Du Stand heute bislang erwirkt hast.

Dir alles Gute!

Mikesch

  • Gast
Antw:[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
« Antwort #14 am: 21.11.2022 17:25 »
Hallo SwenTanortsch,

danke für deine ausführliche Antwort.
Leider existiert unser Personalrat erst seit zwei Jahren, Erfahrungswerte gibt es daher diesbezüglich nicht.
Meine Dienststelle besteht nur aus 20 Mitarbeitern, davon 2 Beamten, der Rest Angestellte.
Einen ansatzweise ähnlich gelagerten Fall gab es in den letzten mind. 20 Jahren nicht.

Es ist eine Dorfkommune, da wurschtelt halt jeder so vor sich hin, qualifizierte rechtliche Auskünfte zu meinem Fall kann ich da eher nicht erwarten, daher glaub ich auch, dass keinerlei Reaktion deswegen  kommt, weil sich schlichtweg keiner auskennt.... (Personalstelle = ein Mitarbeiter, Bürgermeister relativ neu im Amt).

Bevor ich da irgendwas ins Rollen bringe, muss ich mir daher schon sicher sein, ob mein Dienstherr da im Verzug ist bzw. welche Möglichkeiten ich habe.

Ich werde weiter überlegen !