Im TVÖD gibt es keine „Umsetzung“. Es wäre eine Versetzung und eine Tätigkeitsänderung. Sofern letztere eingruppierungsrelevant ist, kann sie nur einvernehmlich erfolgen.
Danke für die Antwort. Ich möchte noch hinzufügen, dass die Stelle erst neu geschaffen wird. Die Stellenplanung ist durch, die Stelle ist jedoch noch nicht ausgeschrieben. Muss denn die Stelle ausgeschrieben werden? Genauer gesagt, muss bzgl. der finalen Stellenbesetzung ein Bewerbungsverfahren anhängig sein?
Ich wüsste nicht warum ein es einen AG nicht erlaubt sein sollte einem AN höherwertige Tätigkeiten zuzuweisen, wenn der AN damit einverstanden ist.
Es gibt sicherlich einige, meistens Beamte, die der Meinung sind, dass neue oder freie Stellen immer (öffentlich) ausgeschrieben werden müssen. Ich teile diese Anicht nicht, sondern sehe diese Ausschreibungspflicht nur bei freien Stellen, die mit neuen AN besetzt werden müssen.