Die Max-Planck Gesellschaft ist als privatrechtlicher Verein organisiert und hat daher keine echten Beamten.
Sie hat als Zuwendungsnehmer der GWK jeodoch die Möglichkeit, Beamtenrechtsähnliche Arbeitsverträge auszustellen. Dies ist insbesondere für die Direktoren und Gruppenleiter in den Instituten relevant, die ja als Professoren meist von einer Uni kommen und bereits Beamte sind. (Auf die Verwaltungsleitungen trifft das nicht zu, sie sind nur in Ausnahmefällen Beamte, siehe im Folgenden:)
Die Möglichkeit einen Beamtenrechtsähnlichen Arbeitsvertrag zu erhalten besteht auch auf den meisten anderen Positionen. Zwingende Voraussetzung ist dann jedoch, dass man bereits vorher in einem Beamtenverhältnis stand.
Beamtenrechtsähnlich bedeutet hier, dass man so gestellt wird wie ein Beamter in der gleichen Besoldungsgruppe, hier also A9 BBesG (gleiches Nettogehalt, Beihilfe, Versorgungsbezüge, Kündigungsschutz ...) allerdings steht man tatsächlich in einem Angestelltenverhältnis. Das echte Beamtenverhältnis muss man aufgeben, so dass eine Rückkehr zur Behörde nicht ganz leicht ist.