Autor Thema: Regenertationstage und Zulage  (Read 1939 times)

SUElerin2020

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Regenertationstage und Zulage
« am: 16.11.2022 10:25 »
HAllo zusammen,

bisher bekommen wir weder die Zulage, noch werden wir dieses Jahr die Regenerationstage nehmen können, bzw dürfen.

Unser AG schreibt hierzu
Die Tarifeinigung zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband ist bis heute nicht rechtswirksam unterzeichnet, auch wenn an der ein oder anderen Stelle etwas anderes zu lesen ist. Korrekt ist, dass es ein Einigungspapier gibt. So lange dieses aber nicht von beiden Verhandlungsparteien unterzeichnet ist, ist es nicht rechtskräftig.

Ist dem so?


Desweiteren schreibt er
Die Angaben beziehen sich auf Kolleg*innen, die das ganze Jahr in Vollzeit gearbeitet haben. Bei Teilzeitkräften oder einem unterjährigen Start kann es zu Kürzungen kommen.

Sehe ich es richtig, dass hier die Arbeitstage zählen ( also 5 Tage Arbeitswoche  = 2 Regenationstage , auch zb bei nur 75 Stellenumfang); bei der Zulage natürlich prozentual zum Stellenumfang, also 75 % von 180; korrekt?

PiA

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:Regenertationstage und Zulage
« Antwort #1 am: 16.11.2022 13:59 »
Hallo SUElerin,

also es mag kein "rechtswirksam unterzeichnetes Einigungspapier" geben, aber wenn es (stattdessen) keine "rechtswirksam unterzeichneten Änderungstarifverträge" gibt, weiß ich nicht, was die VKA da mit Stand 01.11.2022 auf ihrer Homepage veröffentlich hat:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/220714_TVöD_V_ÄV_17_Lesefassung_Stand_01_11_2022.pdf
Die Zulage steht in § 15 Abs. 2.1 (Seite 22), die Regenerations- und Umwandlungstage unter D22 Nr. 1a (Seite 185).

Vielleicht haben aber einfach auch nur Zeitablauf und Weg vom Entwurf des Schreibens bis zum Adressaten das Klischee des Arbeitstempos einer Verwaltung erfüllt...  ;)

Betreffend die Regenerationstage und die Zulage erscheinen die Ausführungen des AG (Bezug zur Vollzeitstelle) und deren Interpretation (Bezug zur Teilzeitstelle) zutreffend.

Daher:
- Regenerationstage "schleunigst" beantragen (vier-Wochen-Frist vor dem "Wunschtermin") und ggf. ablehnen lassen, um sie im kommenden Jahr nehmen zu können
- Umwandlungstage für kommendes Jahr je nach Wunsch "voranmelden" (Frist: 30.11.2022). Eine Kürzung der Zulage erfolgt in dem Monat, in dem Umwandlungstage auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Werden diese trotz "Voranmeldung" nicht in Anspruch genommen, gibt es auch keine Kürzung.
- da dies jeweils "in Textform" geschehen muss - eMail also ausreichend ist - kann man dieser auch einen Link auf die derzeitige Fassung des TVÖD (s.o.) beifügen... ;)

Viele Grüße

PiA