Autor Thema: Höhergruppierung längst überfällig? Wie beantragen?  (Read 1830 times)

mrsbehavin22

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Hallo!
Ich bin seit 2014 angestellt in der Justiz tätig und wurde E5 Stufe 3 eingestellt damals.
Ich habe mehrfach angefragt, ob ich eine Höhergruppierung erreichen könnte, wurde seitens einer Personalchefin verneint.
Nun hab ich mitbekommen, dass sämtliche Kollegen (mit den gleichen Aufgaben!!) in der E6 sind.

Nun zur Frage, wie beantrage ich die Höhergruppierung? Gibt es da ein Formular? Und kann man das auch aufgrund der Tätigkeit rückwirkend beantragen?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung längst überfällig? Wie beantragen?
« Antwort #1 am: 16.11.2022 11:52 »
Man kann keine HGbeantragen.
Man ist eingruppiert aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten.
Entweder dein AG irrt bzgl. deiner Eingruppierung und du bist nicht EG5 sondern woanders:
Dann musst du eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.
Oder du irrst in der Annahme, dass deine Kollegen die gleichen Arbeitsvorgänge und Zeitanteile haben wie du.

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung längst überfällig? Wie beantragen?
« Antwort #2 am: 16.11.2022 12:03 »
Und wenn du aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten tatsächlich in einer höheren EG als 5 eingruppiert bist, dann die Ausschlussfrist nach § 37 TV-L im Auge behalten.

Irgendwelche Kollegen, die "die gleichen Aufgaben" ausüben, sind gänzlich unbeachtlich. Weder sind deren tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten bekannt noch - wie WasDennNun bereits schrieb - deren Zeitanteile.

Isie

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Antw:Höhergruppierung längst überfällig? Wie beantragen?
« Antwort #3 am: 16.11.2022 15:51 »
Die Ausschlussfrist wahrst du, indem du schriftlich Anspruch auf das Entgelt aus EG 6 erhebt. Wenn dein Arbeitgeber darauf ablehnend oder gar nicht reagiert, bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht.