Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
Okidoki:
Hallo zusammen,
da es hier mehrfach diskutiert wurde, weiß jemand Neuigkeiten hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 382/21? Sie war ja für heuer im Terminplan, aber man hört so rein gar nichts. Es wird gemunkelt, dass im Hintergrund Gespräche laufen, Arbeitsvorgänge geändert werden sollen, damit diejenigen, die sie bisher erledigt haben, nicht höhergruppiert werden (müssen). Mich würde interessieren, wann man mal informiert wird und ob hier bekannt ist, was vielleicht am Laufen ist.
Lo sa:
Habe bisher nichts gehört. Die Justizbediensteten warten gespannt und die Klageverfahren, die ausgesetzt sind, müssen endlich fortgeführt werden.
Laut BVerfG steht diese Sache für 2022 in der Jahresvorschau... dass das genau gestern behandelt worden sein soll, ist mir nicht bekannt. Woher weißt du das?
Okidoki:
Ich habe nicht geschrieben, dass es behandelt wurde, sondern dass ich gehört habe, dass im Hintergrund daran gearbeitet wird. An Änderungen, um der Höhergruppierung nicht stattgeben zu müssen. Fragt man Verdi erhält man keine Antwort. Dies wird Gründe haben.
TVLfan:
Meinungen von Gewerkschaften sind hier unerheblich. Die Entscheidung liegt jetzt bei den Richtern.....
Wenn klar ist, dass es sich wie von den Arbeitsgerichten entschieden, um einen großen Arbeitsvorgang handelt, ist die Folge dann Eingruppierung in die 9a.
Lo sa:
Wie man so hört, wird aber die E9a nicht "umgesetzt" werden, wie sich das viele Beschäftigte erträumen, sondern jeder einzelne wird klagen müssen.
Dass das bisher nur so wenige getan haben, ist mir ein Rätsel. Habe auch gehört, dass arbeitgeberseitig Umstrukturierungen geplant seien, um die E9a zu umgehen... wenn sich das wieder viele gefallen lassen, muss sich doch keiner wundern. Durch die Tarifautomatik sind ja viele schon in der E9a, bekommen nur das Engelt nicht. Wer glaubt denn ernsthaft, dass die Finanzminister der Länder freiwillig für eine solche Vielzahl von Beschäftigten das Geld raushauen? Auch Ende 2022 verjähren wieder genügend Ansprüche ohne Klage!
Was die Länder dann für linke Spielchen planen, wenn Karlsruhe endlich entschieden hat, bleibt abzuwarten.
Und in den nächsten Tarifverhandlungen wird man eine neue EntgO für den Justizdienst präsentieren, nach der dann sicher für alle nur noch die E8 max. erreicht werden kann.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version