Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
egotrip:
--- Zitat von: Lo sa am 24.11.2022 08:42 ---Wie man so hört,
Habe auch gehört,
--- End quote ---
Ja, man "hört" so vieles aus so vielen Quellen,...
Vielleicht offenbarst du die hier mal.
Ansonsten solltest du vielleicht in der Oto-Rhino-Laryngologie vorstellig werden, um dein Hörvermögen einmal prüfen zu lassen.
Okidoki:
Möchte hier keine böse Stimmung anheizen, also bitte nicht gegeneinander sein. Wir sitzen ja alle im selben Boot, hoffe ich zumindest.
Also ich bin Mitglied bei Verdi. Zuerst sollte mit meinem Beispiel geklagt werden, dann schloss man eine Vereinbarung mit dem Ministerium (Bayern). Es sollten drei Urteile positiv ergehen, dann würde das für alle übernommen werden. Das dritte Urteil steht noch aus wegen der Verfassungsbeschwerde. Deshalb haben wir bisher nicht geklagt, Verdi hat mir wegen der Vereinbarung auch den Rechtschutz verweigert, da sie sonst gegen die Vereinbarung verstoßen.
Sollte wahr werden, dass die Höhergruppierung durch Umstrukturierung verhindert werden soll, können die mir meine Aufgaben, die ich nachweislich schon immer erledige, einfach wegnehmen? Dann falle ich gänzlich vom Glauben an unsere Justiz ab, ist eh nicht mehr viel da. Es kann sich nur um Gerede handeln klar, deshalb habe ich hier gefragt, ob jemand weiß, ob da was dran ist und ob es überhaupt durchsetzbar wäre. Zumindest bei denen, die die Aufgaben schon die ganze Zeit übertragen bekamen. Bei Neueinstellungen läufts evtl. nochmal anders.
Lo sa:
Danke für die Gesundheitsratschläge - aber bitte keine Sorgen um mein Hörvermögen.
Ich werde und muss auch meine Quellen dazu hier nicht öffentlich verraten.
an Okidoki:
Wie die Länder dann mit den Ansprüchen der Beschäftigten umgehen, die ihre Ansprüche geltend gemacht haben, bleibt wohl abzuwarten. Ich sehe nur das Klageverfahren als Mittel der Wahl. Es wird weiterhin verschleppt/verzögert werden. Wie das mit den Aufgabenumverteilungen aussehen soll, weiß ich nicht. Das wäre dann ohenhin ein erheblicher Rückschritt für die Justiz.
Die Grenze des Direktionsrechts bezogen auf den Inhalt der auszuübenden Tätigkeit ist durch die Entgeltgruppe definiert, in welche der Beschäftigte eingruppiert ist. Deshalb bleibt doch nur eine gerichtliche Feststellungsklage. Die Eingruppierung und damit das Entgelt sind grundsätzlich an die auszuübende Tätigkeit gekoppelt.
Wie man bereits seit vielen Jahren sehen kann, ist die Bereitschaft der Justiz (hier wohl eher die Finanzminister als Mitglieder der TdL) äußerst gering, das tarifgerechte Entgelt zu zahlen. Und auch nachdem Karlsruhe entschieden hat, wird jeder Arbeitsplatz ein Einzelfall sein, deren Bewertung durch die Arbeitgeber sicher nicht zu trauen ist.
Es wird immer so "bewertet" , wie man Geld hat - wenn der Finanzminister (der auch eine Verfassungsbeschwerde nicht scheut) keines gibt, bleibt die Rechtsmeinung eben bei E6. Entweder lässt man sich das gefallen oder man lässt den Sachverhalt arbeitsgerichtlich feststellen.
Okidoki:
Danke!
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