Hallo,
eine Frage an die juristisch bewanderten:
Beamtin beantragt Sonderurlaub nach §21 (1) 6a. um die Pflege der Mutter zu organisieren. Ein Nachweis eines Pflegegrades wird mit dem Antrag eingereicht.
BMI Rundschreiben D5-31001/7#55, D2-30106/28#4 ist bekannt, wenn auch nicht zu 100% verstanden worden.
Wie bzw. muss überhaupt die "akut aufgetretene Pflegesituation" nachgewiesen werden?
Bedeutet der Halbsatz "dass die Pflegesituation wegen der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist, wird befristet bis zum 31. Dezember 2022 vermutet" eine Beweislastumkehr?