Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rente mit 63 und weiterarbeiten
Trude 800:
@ Rentenonkel
danke für deine ausführlichen Informationen.
Die Sache ist sooo kompliziert....für den Laien.
Eigentlich wollte ich im Juli 2023 mit 63 in vorgezogene Rente. (35 Jahre)
Nebenbei meinen Job weiterhin voll ausführen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter 66 + 4 Monate mit 12% Abzügen.
Jetzt raucht mir erst mal die Birne und muß ein paar Tage abdampfen. :o
Nochmals...
vielen Dank
Klaus
Rentenonkel:
--- Zitat von: Trude 800 am 17.11.2022 14:38 ---@ Rentenonkel
danke für deine ausführlichen Informationen.
Die Sache ist sooo kompliziert....für den Laien.
Eigentlich wollte ich im Juli 2023 mit 63 in vorgezogene Rente. (35 Jahre)
Nebenbei meinen Job weiterhin voll ausführen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter 66 + 4 Monate mit 12% Abzügen.
Jetzt raucht mir erst mal die Birne und muß ein paar Tage abdampfen. :o
Nochmals...
vielen Dank
Klaus
--- End quote ---
Bei Jahrgang 60 kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (bei 45 Jahren) mit 64 Jahren und 4 Monaten ohne Rentenminderung in Anspruch genommen werden. (siehe auch Kapiel I wie Igel der ausführlichen Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung)
Sofern die 45 Jahre bis dahin erfüllt werden können, wäre das sicherlich ein Ziel. Ob man dann daneben noch arbeiten will und kann, wird sich zeigen. ;D
Falls nicht, ist Altersteilzeit vielleicht eine Alternative
Bernd47:
Auch von mir ein herzlicher Dank für die vielen Informationen zu diesem komplexen Thema.
Je mehr man sich damit befasst, desto mehr Parameter findet man, die berücksichtigt werden können. Mehr verdienen, auch wenn das durch die Rentenkürzung nur bedingt Vorteile hat, kann beispielsweise auch sinnvoll sein, wenn man bis zum Ende des Berufslebens noch Schulden abbauen will, damit die eine kleinere Rente nicht belasten.
Ich werde mir das jetzt auch durch den Kopf gehen lassen und mit meiner Frau besprechen. Für genauere Zahlen und Infos zur Besteuerung wird man wohl eine professionelle Beratung beanspruchen müssen. Sind da Lohnsteuerhilfevereine eigentlich eine gute Wahl oder wohin wendet man sich sonst?
Koschte:
--- Zitat von: Rene am 17.11.2022 07:48 ---
Besonders witzig, wenn diese nicht zum Quartal enden, denn sowas sehen die meisten Tarifverträge gar nicht vor.
--- End quote ---
Jetzt habe ich einen Herzinfarkt bekommen. Ich möchte zum 1. März 2027 in die vorgezogene Schwerbehindertenrente gehen mit 10,8 % Abschlag. Kann ich jetzt wirklich nicht zu Ende Februar kündigen? Wie muss ich das sonst machen?
Koschte:
--- Zitat von: Isie am 17.11.2022 11:51 ---Der Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze berührt den Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht. Der Rentenbezug ist dem Arbeitgeber anzuzeigen. Der Bezug der Rente bewirkt den Wegfall des Anspruchs auf einen Krankengeldzuschuss bei Arbeitsunfähigkeit, berührt aber nicht den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Während des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses besteht weiterhin Rentenversicherungspflicht. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, davor nur mit Auflösungsvertrag oder Kündigung.
Nähere Infos - mit Ausnahme des geplanten Wegfalls der Hinzuverdienstgrenze - gibt es z. B. hier:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/rentner-weiterbeschaeftigung-weiterbeschaeftigung-altersrentner-bis-zum-erreichen-der-regelaltersgrenze_idesk_PI42323_LI10207961.html
--- End quote ---
Wenn man nur 99 % Rente nimmt, kriegt man Krankengeld leider, aber leider keine VBL-Rente
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