Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rente mit 63 und weiterarbeiten
Rene:
--- Zitat von: Koschte am 17.11.2022 17:56 ---
--- Zitat von: Rene am 17.11.2022 07:48 ---
Besonders witzig, wenn diese nicht zum Quartal enden, denn sowas sehen die meisten Tarifverträge gar nicht vor.
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Jetzt habe ich einen Herzinfarkt bekommen. Ich möchte zum 1. März 2027 in die vorgezogene Schwerbehindertenrente gehen mit 10,8 % Abschlag. Kann ich jetzt wirklich nicht zu Ende Februar kündigen? Wie muss ich das sonst machen?
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Auflösungsvertrag mit Wunschdatum. Auf Einsicht und aktzeptieren des AG's hoffen.
Rechtzeitig mit Personalabteilung und Linienvorgesetzten über das Thema sprechen, dann können sich alle Seiten darauf einstellen.
Bringt dem AG ja wenig, wenn du dann vom 01.03.27 bis zum 31.03.27 krankgeschrieben bist.
5 Jahre Vorlauf sollten dem AG reichen, um adäquate Massnahmen zu treffen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Rene am 18.11.2022 07:27 ---
--- Zitat von: Koschte am 17.11.2022 17:56 ---
--- Zitat von: Rene am 17.11.2022 07:48 ---
Besonders witzig, wenn diese nicht zum Quartal enden, denn sowas sehen die meisten Tarifverträge gar nicht vor.
--- End quote ---
Jetzt habe ich einen Herzinfarkt bekommen. Ich möchte zum 1. März 2027 in die vorgezogene Schwerbehindertenrente gehen mit 10,8 % Abschlag. Kann ich jetzt wirklich nicht zu Ende Februar kündigen? Wie muss ich das sonst machen?
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Auflösungsvertrag mit Wunschdatum.
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Reicht nicht eine Kündigung zum Wunschtermin? Wenn der AG nicht gegen diesen - nicht tarifkonformen Kündigungszeitpunkt - Rechtsmittel einlegt ist der dann doch gültig, oder?
Rene:
Die Antwort in unserem Hause wäre "das ist nicht tarifkonform".
Mit Logik oder Aufwandsminimierung brauch man da nicht kommen.
Da ich mich auch sonst als AN nicht darauf verlassen wollen würde, dass etwas mündlich Vereinbartes auch in erfolgter Schriftform aktzeptiert wird, bleib ich beim Auflösungsvertrag :)
JesuisSVA:
Und die Antwort müßte Dich dann warum interessieren? Die Kündigung wird wirksam, wenn der Arbeitgeber keine Kündigungsschutzklage erhebt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Rene am 18.11.2022 08:47 ---Die Antwort in unserem Hause wäre "das ist nicht tarifkonform".
Mit Logik oder Aufwandsminimierung brauch man da nicht kommen.
Da ich mich auch sonst als AN nicht darauf verlassen wollen würde, dass etwas mündlich Vereinbartes auch in erfolgter Schriftform akzeptiert wird, bleib ich beim Auflösungsvertrag :)
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Klar kann man das machen, damit auch der letzte Personalerdepp es kapiert, aber wozu?
Aber die können genauso sagen, dass ist aber nicht mit Rosaschleife versehen.
Und wieso wäre dann mündlich etwas anderes als eine Kündigung vereinbart worden?
Wenn du die Kündigung zum Wunschtermin schriftlich und nachweislich dort ablieferst und der AG macht nichts, dann steht der Termin und du gehst dann eben ab diesem Termin nicht mehr zur Arbeit.
Gerne darf er dir weiterhin Geld überweisen, wenn er das nicht begriffen hat.
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