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Rente mit 63 und weiterarbeiten

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Koschte:
Also, dann kündige ich erst zum Ende März 2027 und beziehe noch einen Monat Geld. Neben der Rente. Arbeiten muss man ja nicht unbedingt, vielleicht ist noch Rest Urlaub oder man wird kränklich.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Koschte am 27.12.2022 19:44 ---Also, dann kündige ich erst zum Ende März 2027 und beziehe noch einen Monat Geld. Neben der Rente. Arbeiten muss man ja nicht unbedingt, vielleicht ist noch Rest Urlaub oder man wird kränklich.

--- End quote ---

Die Alternative dazu wäre ein ATZ Vertrag vom 01.03.2024 - 28.02.2030, aufgeteilt in

Arbeitsphase: 01.03.2024 - 28.02.2027
Ruhephase: 01.03.2027 - 28.02.2030

Vorteil:

Während der gesamten Dauer werden 90 % der Beiräge eingezahlt
Man hat keine Abschläge, wenn man tatsächlich die Rente in Anspruch nimmt und somit ein Leben lang deutlich höhere Einkünfte
Während der Ruhephase ist das Einkommen oft in ähnlicher Größenordnung wie die gekürzten Renten, die man alternativ ohne ATZ ab 03/2027 bekommen würde
Der Zeitpunkt, in dem man aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheidet, ist derselbe

Nachteil:
Während der Arbeitsphase hat man schon weniger Geld
wenn man in der Arbeitsphase mehr als 6 Wochen krank wird ist das Krankengeld oft sehr niedrig
Die Aufstockung der ATZ unterliegt dem Progressionsvorbehalt
Man muss mit dem AG klären, ob eine solche ATZ Regelung möglich ist

Bernd47:
Eine spannende Frage beim der "Rente mit 63 und weiterarbeiten" ist das Thema Krankenversicherung und Krankengeld. Kennt da jemand die genauen Regelungen? Gehört habe ich, dass man nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld auf den Lohn erhält, wenn man Vollrentner ist. Bei einer Teilrente (und sei es 99%) soll das Krankengeld aber gezahlt werden.
Für mich stellt sich 2023 die Frage, beantrage ich eine Vollrente mit 63, um auch eine Betriebsrente beziehen zu können oder beantrage ich eine 99% Teilrente und verzichte bis zur Vollrente auf die Betriebsrente? Wie könnte man den Verlust des Krankengeldes eventuell durch eine Versicherung abfangen? Dabei müsste ich zumindest die Differenz zwischen der Rente und dem Nettolohn (ca. EUR 1.500,-) absichern.

dregonfleischer:
es lohnt sich nur in den wenigsten Fällen da man ja in Steuerklasse 6 dann kommt

WasDennNun:
Und weswegen, die Steuern nach der JE erhöhen sich da durch doch nicht, oder?

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