Autor Thema: TV-L Jahressonderzahlung bei Dienststellenwechsel im Jahresverlauf  (Read 879 times)

AstridE

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Hallo,

ich hatte beim Land S-H an einer Universität bis 31.08.2022 einen 80% Vertrag E9b, um ab 01.09.2022 an die Hochschule (selber Campus) zu wechseln, mit 100% E10. Beide Arbeitsverträge sind mit dem Land S-H geschlossen, jeweils vertreten durch die Dienststellen (Uni + HS). 

Klar ist, dass ich zum 1.12. ein Arbeitsverhältnis an der HS habe, somit Anspruch auf eine Jahressonderzahlung habe. Seit dem 1.9. erhalte ich Dienstabrechnungen, die sich in den Jahreswerten neu aufsummieren. Eine erste vorsichtige Rückfrage hatte zur Antwort:


Sie haben Ihren Arbeitgeber gewechselt und somit einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen. Aus diesem Grund beginnen auch die Jahreswerte auf Ihrer Entgeltabrechnung erst wieder ab September 2022.


Mein Dienstherr war das gesamte Jahr über das Land Schleswig-Holstein, ohne 1 einzigen Tag Unterbrechung. Ich befürchte, dass man nur die Beschäftigung ab 1.9. zur Berechnung der SoZA heranziehen wird. Ich war und bin der Meinung, dass es sich eigentlich nur um eine Umsetzung mit Übertragung neuer und höherwertiger Tätigkeiten handelt. Die HS will dies aber "traditionell" nicht einsehen und erzwingt regelmäßig (nicht nur in meinem Fall) einen neuen Arbeitsvertrag.

Wie soll ich mich verhalten?

Viele Grüße
Astrid

Isie

  • Gast
Da dein Arbeitgeber (Dienstherr nur bei Beamten) in allen Monaten des Jahres das Land S-H war und ist, hast du Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung. Ob dein Arbeitgeber das auch so sieht und von sich aus umsetzt, bleibt abzuwarten.