Autor Thema: Definition Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen  (Read 873 times)

Dotsch28

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Hallo, ich arbeite bei einer Stadtwerke in der Netzleitwarte.
Zu meinem Aufgabenbereich gehört die gesamte Wasserversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung, Überwachung der Ampelanlagen, PV Anlagen, Umspannwerke, Schalthäuser, Störungsannahme in den genannten Bereichen plus Telefon und Internetkunden. und noch einiges mehr.

Ich betreue, regle, und überwache unter anderem
4 Wasserkraftwerke ca 5,5MW
3 Blockheizkraftwerke ca 3,5MW
mehrere klein Kunden Blockheizkraftwerke
Dies geschiet in der Wechselschicht
Früh: 06 - 14 Uhr
Spät: 14 - 22 Uhr
Nacht: 22- 06 Uhr
und am WE 06 - 18 Uhr und 18 - 06 Uhr
der normale SWP Betrieb ist von 07 - 16 Uhr

Kann man hier von Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen reden?

Oder zumindest von den Arbeitszeiten her zu 80%