Autor Thema: Jahressonderzahlung Elternzeit  (Read 1067 times)

Kgrb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Jahressonderzahlung Elternzeit
« am: 18.11.2022 15:58 »
Hallo, meine Tochter wurde am 09.03.2022 geboren. Habe ich im Jahr 2022 Anspruch auf volle Jahressonderzahlung? Ich habe eine Zahlung erhalten, laut Personalstelle habe ich nur anteiligen Anspruch Also nur für die Monate Januar bis Mai, da mein Mutterschutz am 09.05 endete. Die Sonderzahlung wurde mir also um 7/12 gekürzt. Ich meine aber zu wissen, dass ich vollen Anspruch habe. Ich war ab November 2021 im Beschäftigungsverbot, das sollte aber keine Rolle spielen. Elternzeit habe ich bis 03.2024 beantragt. EG ist Tvl 6/4

Danke schon mal für eure Antworten.


Fugazi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Jahressonderzahlung Elternzeit
« Antwort #1 am: 18.11.2022 16:14 »

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:Jahressonderzahlung Elternzeit
« Antwort #2 am: 18.11.2022 21:10 »
Es besteht ein ungeminderter Anspruch, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Anspruch auf Entgelt oder auf Zu-
schuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat.