Autor Thema: VL1 oder VL2  (Read 1843 times)

Max777

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VL1 oder VL2
« am: 19.11.2022 19:17 »
Guten Abend zusammen,

ich arbeite seit ein paar Jahren im öff. Dienst nach Tvöd 9b.
Für meine Stelle war eine Verwaltungsausbildung nicht zwingend notwendig.
Ich habe ein Bachelor im Studiengang Management.
Um in der Verwaltung mehr berufliche Möglichkeiten zu haben, könnte ich nebenberuflich den Verwaltungslehrgang nachholen. Welchen Verwaltungsgang sollte ich machen?
Wie ist vom Lernaufwand der Unterschied zwischen VL1 und VL2?
Klar ist der VL2 höher, aber ich möchte mich damit auch nicht überfordern, da ich bislang keine Verwaltungsausbildung hatte und alles neben der Arbeit bzw. am Wochenende in meiner Freizeit lernen müsste.
Im Prinzip würde mir auch der VL1 genügen.
Wie seht Ihr das?

Vielen Dank im Voraus!






JesuisSVA

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #1 am: 19.11.2022 19:28 »
Der VL/AL I wurde erdacht, um ungelernte Schreibkräfte, deren einzige Qualifikation Rechtschreibung und Maschinenschreiben von der Bandaufnahme war, dazu zu befähigen, simple Verwaltungsaufgaben der Qualität bloße Rechtsanwendung zu befähigen.

Wozu solltest Du den brauchen? Was versprichst Du Dir davon?

Max777

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #2 am: 20.11.2022 16:14 »
Nun damit hätte ich zumindest eine Verwaltungsausbildung und könnte mal auf eine andere Stelle wechseln.
Ohne Verwaltungsausbildung bin ich an meine aktuelle Stelle gebunden.
Der VL1 dauert 2 Jahre, der VL2 2,5-3 Jahre.
Ich frage mich wie sich beide unterscheiden, gerade vom Lernaufwand her.   

JesuisSVA

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #3 am: 20.11.2022 16:22 »
Der VL1/AL1 ist keine Verwaltungsausbildung. Es ist, wie ich ja sehr deutlich geschildert habe, ein Anlernlerngang für Ungelernte. Es handelt sich um eine Qualifikation deutlich unter dem einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Was will man als Hochschulabsolvent damit?

Max777

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #4 am: 20.11.2022 16:30 »
Verstehe, ich müsste wenn dann, den VL2 durchziehen.
War mir nur unsicher, ob das nicht zu schwierig ist ohne Verwaltungsausbildung und der Lehrgang
auch sehr rechtlich ist. Den VL1 stelle ich mir dagegen deutlich einfacher vor.

heike2106

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #5 am: 20.11.2022 18:32 »
Der VL1/AL1 ist keine Verwaltungsausbildung. Es ist, wie ich ja sehr deutlich geschildert habe, ein Anlernlerngang für Ungelernte. Es handelt sich um eine Qualifikation deutlich unter dem einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Was will man als Hochschulabsolvent damit?

Bei den meisten AG ist der AL1 der Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellte/r gleichgestellt/ gleichwertig anerkannt.

Aber bei der Eingruppierung die der TE bereits hat, ist der AL1 sinnlos.


Es gibt zum AL2 oft noch Vorbereitungslehrgänge (um die 6 Wochen), für Quereinsteiger oder Auffrischer bezüglich der Vorkenntnisse auf die der AL2 aufbaut.

Ansonsten Gutachtenstil antrainieren, dann klappts auch.
(Verwaltungsfachwirt ist nicht "sehr" rechtlich, es ist nur rechtlich. Gehört zu den juristischen Berufen. Aber das Gute: man muss eigentlich nicht so viel lernen. Man hangelt sich mit den Gesetzen durch alle Sachverhalte.)


JesuisSVA

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #6 am: 20.11.2022 18:39 »
Wie viele der gut 11.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind denn die „meisten“? Und wo findet man diese Statistik/Angabe/Erhebung?

heike2106

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #7 am: 20.11.2022 18:41 »
Wie viele der gut 11.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind denn die „meisten“? Und wo findet man diese Statistik/Angabe/Erhebung?

Ich schnorchel ab und zu durch Stellenausschreibungen und da steht das in den Anforderungen eigentlich so gut wie immer mit drin. Ausnahmen gibt es sicher auch

JesuisSVA

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #8 am: 20.11.2022 18:46 »
Also fußt die Behauptung auf Erkenntnissen anekdotischer Relevanz.

Isie

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #9 am: 20.11.2022 19:20 »
Der Verwaltungslehrgang I wird z. B. in § 8 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über die Zulassung von Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes als gleichwertig mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten benannt.

JesuisSVA

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Antw:VL1 oder VL2
« Antwort #10 am: 20.11.2022 19:28 »
Das wäre dann ja schon mal einer der gut 11.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Für die „meisten“ fehlen also noch einige Tausend.