Der VL1/AL1 ist keine Verwaltungsausbildung. Es ist, wie ich ja sehr deutlich geschildert habe, ein Anlernlerngang für Ungelernte. Es handelt sich um eine Qualifikation deutlich unter dem einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Was will man als Hochschulabsolvent damit?
Bei den meisten AG ist der AL1 der Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellte/r gleichgestellt/ gleichwertig anerkannt.
Aber bei der Eingruppierung die der TE bereits hat, ist der AL1 sinnlos.
Es gibt zum AL2 oft noch Vorbereitungslehrgänge (um die 6 Wochen), für Quereinsteiger oder Auffrischer bezüglich der Vorkenntnisse auf die der AL2 aufbaut.
Ansonsten Gutachtenstil antrainieren, dann klappts auch.
(Verwaltungsfachwirt ist nicht "sehr" rechtlich, es ist nur rechtlich. Gehört zu den juristischen Berufen. Aber das Gute: man muss eigentlich nicht so viel lernen. Man hangelt sich mit den Gesetzen durch alle Sachverhalte.)