Oh ja, diese Frage kann nicht nur ernst gemeint sein, sondern macht sogar sehr viel Sinn! Ich gebe hier gerne meine eigenen Erfahrungen weiter.
Ich bin Anwärter für die 2.QE in höherem Alter, auch wenn ich noch ein paar Jährchen bis zur Altersgrenze hätte.
Ich habe mich wegen meiner Familie und der aktuellen finanziellen Belastung für die 2. QE ("nur" zwei Jahre auf Rücklagen zugreifen müssen) bei einem näher gelegenen Dienstherrn statt der 3.QE bei einem etwas entfernten Dienstherrn entschieden. Und ich bereue die Entscheidung zutiefst. Nicht weil ich ein Problem mit den abwertenden Kommentaren gegenüber den Leistungen der Beamten im mittleren Dienst habe (Beispiele erschließen sich ja hier schon im Forum). Sondern weil der Stress bei mir durchs Lernen im organisatorischen Rahmen der 2. QE weit größer ausfällt, als sich das ein Anwärter der 3. QE ausmalen könnte.
Da ich selbst wegen der Organisation/Planung seitens der BVS ziemlich "überrascht" war, habe ich mich ausgiebig auch mit Anwärtern der 3.QE und Dienstanfängern in der 2. wie auch 3.QE ausgetauscht, um für mich ein möglichst "rundes Gesamtbild" bekommen zu können.
Grundsätzlich hat das Studium für 3.QE selbstverständlich mehr Tiefgang und ist auch breiter aufgestellt, sprich einige Themen in gewissen Rechtsbereichen gibt es dort, in der 2. QE aber nicht (mehr), bspw. Erbrecht als Teil des Privatrechts. Die Unterschiede am Umfang sind erkennbar, keinesfalls machen sie aber einen Klassenunterschied am benötigten Niveau aus. Grundsätzlich werden die gleichen Themengebiete behandelt, die gleichen Vorschriften und Kommentierungen müssen sitzen, eine saubere Subsumption muss jeder hinbekommen. Egal ob 2. oder 3. QE. Klar, das Verfassen von Bescheiden wird im Studium vertieft, theoretisch können müssen das aber auch die Kolleg*innen der 2.QE. Für mein Selbststudium habe ich die Unterlagen der 3.QE zum Privatrecht einer Kollegin durchgearbeitet, grob über den Daumen gepeilt waren das inhaltlich ein Viertel bis ein Drittel mehr als in der zweiten QE relevant ist. In Sozialrecht, so wurde mir gesagt, sei der Unterschied rein von den Rechtsnormen her deutlich geringer, an anderer Stelle mag es dafür bestimmt auch mal mehr sein. Aber niemals ist das rein vom Umfang her das Doppelte, was man vom zeitlichen Umfang der Fachtheorieblöcke vermuten könnte. Die Klausuren der 3. QE sind klar umfangreicher und bieten mehr inhaltliche "Stolpersteine", das Rechtskonstrukt um die Fälle ist aber im Kern gleich der Rechtskonstrukte der 2. QE. Logisch, wir nutzen die gleichen Rechtsnormen. Aber dafür bleibt - so mein Résumé nach vielen Rücksprachen/Abwägungen/Eigenstudium von Unterlagen der 3. QE - der 3. QE im Verhältnis mehr Zeit als der 2. QE. Ich lasse mich aber gerne mit Erfahrungswerten eines Besseren belehren.
Abgesehen von der Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre ist in den theoretischen Inhalten nichts rein logisch zu erfassen, alles muss durchgearbeitet werden, also ist Zeit der entscheidende Faktor. Das gilt für beide QEs. Und beim Thema Zeit stehen die Anwärter der 2. QE vor einem teils riesigen Brocken.
Das Verhältnis neun Monate Theorie QE2 zu 18 Monate Theorie wurde hier schon angeführt. Im Endeffekt sind es rein netto 179 Tage Theorieunterricht in der 2. QE, darunter fallen aber auch 25 Klausur-Tage. Und die dann eben jeweils im Block. Der Lernstress, der damit einhergeht (wir sprechen hier von bis zu 8 Klausuren an aufeinenderfolgenden Werktagen), wird einem in der 3.QE
nicht zugemutet. Erschwerend kommt hinzu, dass die Klausurnachbereitungen in den Zeitraum der Theorieblöcke fallen, Lerninhalte werden vor den Fachlehrgängen nicht übermittelt, sodass man sich in der berufspraktischen Zeit quasi "nur" mit den Lehrbriefen befassen kann. Kann man machen, ist aber sicher keine Freude und führt zu vielem aber selten direkt zum inhaltlichen Kernziel der 2. QE. Auch wenn das Gros der Dozenten für die 2. QE einen wunderbaren Dienst leisten und Lerninhalte adäquat vermitteln kann, Dozenten mit Kommunikationsschwierigkeiten und Null-Bock-Attitüde findet man mit Sicherheit nicht im Studium, im mittleren Dienst ab und an eben schon. Auch das muss in der 2.QE im Selbststudium kompensiert/nachgearbeitet werden.
Erschwerend kommt hinzu: Tage in Hof sind quasi in Gänze für das Studium nutzbar. Bei den Ausbildungsstätten der BVS kommt tägliche Reisezeit hinzu. Bei mir sind das täglich 3 bis 4 Stunden, je nachdem, wie ich die Züge erwische. Für mich ist das keine nutzbare Zeit, auch wenn ich mir das ursprünglich ganz naiv ausgemalt hatte (ich kenne bisher noch keinen Verwaltungsschüler, der die Reisezeiten zum Lernen nutzen kann). Ich selbst ging vor Antritt meiner Ausbildung von einer nähergelegen Ausbildungsstätte aus, aber wegen mangelnder Platzkapazitäten sind es eben bei mir deutlich mehr als die täglich eingeplanten 1 bis 1,5 Stunden geworden... daher sollte man sich vorab beim Dienstherren informieren, wo es denn für die theoretischen Ausbildungsabschnitte hingehen soll.
Aber auch grundsätzlich ist von der 2. QE abzuraten, wenn man die Voraussetzungen für die 3. QE erfüllt:
Wer mit Abitur freiwillig in die QE2 geht, kann nichts auf dem Kasten haben...
Man wird immer wieder mal als unterbelichtet und grenzdebil abgestellt, getragen von der puren Arroganz von Leuten, die empathisch und sozialkompetent nur eine Nullnummer liefern können. Da hilft auch nicht der direkte ******-Vergleich, wenn man mit seiner - hier: ganz gewiss!- besseren Platzziffer für die 3. QE kontern möchte.