Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage.
Es geht um IT Administratoren Stellenbewertung ist 10.
Eingestellt wird bei 9b wenn nur eine Ausbildung gemacht wurde, und es wird verwiesen das die Einstellung in 10 nicht möglich wäre aufgrund von fehlendem Hochschulabschluss.
Nun haben wir in erfahrung gebracht, das es einen TVÖD IT gibt und es da sehrwohl möglich ist.
Kennt sich hier jemand aus, und kann was dazu sagen ?
Wie sollen wir It-ler vorgehen ? In der Freien Wirtschaft verdient man auf selben Stellen aktuell bis zu 20-30000€ mehr im Jahr was etwas frustrierend ist.
Der Arbeitgeber stellt sich aber aktuell Quer und weiß wohl nichts von dem Tvöd IT ... ich habe dies durch einen Kollegen einer anderen Kommune erfahren ..
Stellenbewertung sind wurscht, es kommt tariflich alleinig auf die auszuübenden Tätigkeiten an.
Und der AG kann nicht jemanden auf eine EGx einstellen, er kann nur entsprechenden Tätigketien übertragen die zur EGx führen!
Beamte Dödel Personaler, der Beamten gedöns und Tarifgedöns nicht unterscheiden kann? Oder Dumm Dödel Personaler, der seinen Job nicht beherrscht?
Es geht nicht um TVöD IT sondern um die Entgeltordnung Abschnitt II Punkt 2 "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik"
Also ist die Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung bei dem AG die, dass er sagt: Tätigkeit ist EG10 aber aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person erhältst du nur eine EG weniger?
Dann müsste es EG9c sein!
Schon mal der erste denkbare Looser Personaler Fehler.
Dann kannst du den Personaler fragen, warum denn die Tätigkeiten nicht EG10 Fallgruppe 2 sind?
Wenn er davon nichts weiß, dann frage ihn nicht, weiter, sondern mache eine Eingruppierungsfeststellungsklage, da dürfte das dann geklärt werden.
Vorgehensweise:
Schriftlich fixiert die auszuübenden Tätigkeiten vorliegen haben.
Sich eine Rechtsmeinung bilden, welche EG dies ist.
AG darauf hinweisen, dass einem dieses Entgelt zusteht und dieses Entgelt einfordern.
Wenn Rechtsmeinung vom AG und von AN nicht zueinander finden kann nur ein Gericht die Feststellung machen was korrekt ist.
Alternative:
AG mitteilen für welches Entgelt man bereit ist zu arbeiten, er soll sich ausdenken wie er es hinbekommt dir dieses zu zahlen.
wenn er es nicht hinbekommt, sucht man sich einen AG der bereit und in der Lage ist es zu bezahlen.