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Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?

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WasDennNun:
Fein, dann sind wir einer Meinung.
"Hier stellt sich dann nur die Frage, ob dieser Anspruch durch Deutschland zu erfüllen ist."
Ja, grundsätzlich schon, insbesondere da wir ja keine Außengrenzen haben könnten wir uns bequem zurücklehnen und die anderen machen lassen.
"ist meiner Ansicht nach ein legitimer Unterscheidungsgrund"
Und zur Ukraine haben wir auch keine Grenze, also kommen die Ukrainer ebenso durch sicherer Herkunftsländer zu Ihren Wunsch-Asyl.

FGL:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2022 17:04 ---Und zur Ukraine haben wir auch keine Grenze, also kommen die Ukrainer ebenso durch sicherer Herkunftsländer zu Ihren Wunsch-Asyl.
--- End quote ---
Die Ukraine grenzt an vier Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Massenzustrom-Richtlinie, deren Anwendung im Falle der Ukraine ausgerufen wurde, sieht auch eine Verteilung auf die Mitgliedstaaten vor. Hier geht es also nicht um Wunsch-Asyl, sondern um solidarische Aufteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.


--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2022 17:04 ---Ja, grundsätzlich schon, insbesondere da wir ja keine Außengrenzen haben könnten wir uns bequem zurücklehnen und die anderen machen lassen.
--- End quote ---
Deutschland hat Außengrenzen. Oder meinst Du bestimmte? Und ja, wenn wir keine verbindliche Verteilungsregelungen mit den jeweiligen ersten sicheren Drittstaaten haben, sollten wir uns zur Abwechselung mal heraushalten.

WasDennNun:
Wir haben keine Außengrenze zu unsicheren Drittstaaten.

Ja, bei der Verteilung müssen wir endlich in Europa eine Regelung finden.
Entweder aufnehmen und oder nicht Aufnehmen und die anderen für das Aufnehmen bezahlen lassen.
Deutschland ist mWn auf Platz 5 der Aufnehmenden Länder (was die pro Kopf Verteilung angeht) und das muss sich ändern, insbesondere was das Gefälle ist.

BalBund:
Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen und in völliger Ignoranz der versuchten Polemik und Hetze des TE, etwas aus dem Schmuckkästchen des BMI.

Abteilung M (Migration) hat bereits vor einiger Zeit den Auftrag aus der Ampel bekommen, zu prüfen inwieweit künftige "Spurwechsler" im lindnerischen "Chanceneinwanderungsrecht" bereits vor Rücknahme des Asylantrags finanziell besser gestellt werden können. Das ganze dreht eine ziemliche Runde, weil Abteilung V (Verfassungsrecht) hier "gerinfügige" Bedenken hat, sollten die beseitigt werden können, kommt die Abteilung Europarecht dran und dann wird es erst richtig lustig.

Kurzum: Eine Abschaffung des AsylbLG steht nicht im Raum, unter den derzeitigen politischen Akteuren wäre aber eine Angleichung an den geplanten Bürgergeldsatz denkbar. In der Zeit, als das Haus schwarzgeführt war, wurde hingegen geprüft, wie viele Leistungen verfassungsgemäß als Sachleistung erbracht werden können, sprich wie wenig noch faktisch ausbezahlt werden muss.

Finanzer:
@BalBund: Ich freue mich persönlich sehr über Ihre Beiträge, sowohl hier wie auch in den Besoldungs-Threads.
Danke dafür.

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