Autor Thema: Stufe bei mehrfacher HG  (Read 2443 times)

Albeles

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Stufe bei mehrfacher HG
« am: 21.11.2022 14:01 »
Ich hätte selber mal eine Frage und wäre für eine kleine Unterstützung dankbar.

Mein AG ändert wohl zum 2. Mal die Rechtsmeinung  zu meiner EG Eingruppierung. Leider verhagelt es mir jedes mal die Stufenlaufzeit. Bin in Stufe 2 eingestellt worden und immer nach einem Jahr fällt dem AG ein, "Mensch die Tätigkeit ist wohl eine EG höher als bisher eingestuft".
Andere Aufgaben wurden nie Übertragen, sondern seit dem ersten Tag mache ich dasselbe, was jetzt wohl zum 2. Mal zu einer HG führen soll.
Kann das nicht irgendwie anerkannt werden? Möchte ungern 4 Jahre in Stufe 2 festhängen. Oder bleibt nur die freiwillige Möglichkeit der Vorweggewährung?

LG Albeles 

WasDennNun

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #1 am: 21.11.2022 14:07 »
Wenn du seit dem ersten Tag die selben auszuübenden Tätigkeiten hast und dein AG sich nun zweimal bzgl. seiner Rechtsmeinung der korrekten Eingruppierung korrigiert hat, dann bist du jetzt in der Stufe die sich aus deiner Einstellung ergibt.
Wenn du also vor 4 Jahren eingestellt wurdest und in Stufe 1 gestartet bist, dann bist du jetzt in Stufe 3 2. Jahr.

Denn es fand keine HG statt, sondern nur eine Korrektur der falschen Bezahlung.

Das solltest du dann einfordern und im Zweifel von einem Gericht klären lassen, wenn der AG da anderer Meinung ist.

Albeles

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #2 am: 21.11.2022 14:17 »
Mir wurde leider nie wirklich mitgeteilt warum wir Höhergruppiert wurden, sondern das ist einfach passiert. Ein anderer Grund als das von mir ausgeführte, viel mir nicht ein.
Falls es eine Korrektur war, kommt doch bestimmt §37 ins Spiel und ich kann nur das Entgelt der letzten 6 Monate einfordern, oder?

WasDennNun

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #3 am: 21.11.2022 14:25 »
Ja. Geld gibt es nur für die letzten 6 Monate ab Geltendmachung nachgezahlt.

Wie kommst du also darauf, dass ihr höhergruppiert wurdet? Es klingt doch so, als ob nur die Entgeltzahlung korrigiert wurde.

Albeles

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #4 am: 21.11.2022 14:38 »
War wohl eine falsche Annahme meinerseits. Bin davon ausgegangen das es eine HG war, weil ich in eine höhere EG eingruppiert wurde. Beim ersten Mal wurde ein Änderungsvertrag gemacht in der die neue EG genannt wurde. Ist das in beiden Fällen nötig oder nur bei einer HG bzw. Korrektur? Soweit ich weiß muss der AN einer HG ja zustimmen, was ich durch den Änderungsvertrag ja getan habe. Muss ich der Korrektur auch zustimmen, was dann ja für eine HG sprechen würde. Ich werde mal versuchen da eine fundierte Aussage zu bekommen was es laut AG wirklich war.

Organisator

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #5 am: 21.11.2022 15:54 »
War wohl eine falsche Annahme meinerseits. Bin davon ausgegangen das es eine HG war, weil ich in eine höhere EG eingruppiert wurde. Beim ersten Mal wurde ein Änderungsvertrag gemacht in der die neue EG genannt wurde. Ist das in beiden Fällen nötig oder nur bei einer HG bzw. Korrektur? Soweit ich weiß muss der AN einer HG ja zustimmen, was ich durch den Änderungsvertrag ja getan habe. Muss ich der Korrektur auch zustimmen, was dann ja für eine HG sprechen würde. Ich werde mal versuchen da eine fundierte Aussage zu bekommen was es laut AG wirklich war.

Wenn nie andere Tätigkeiten übertragen wurden, spricht das gegen eine Höhergruppierung, weil diese regelmäßig nur dann erfolgt, wenn höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden. Klingt eher so wie von WDN beschrieben, ein Eingruppierungsirrtum der rückwirkend korrigiert wird.

Was mich jedoch irritiert ist der Änderungsvertrag. Wurden in diesem wirklich keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen? Was schreibt denn der AG genau?

WasDennNun

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #6 am: 21.11.2022 15:58 »
Und wenn es keine HG war sondern eine Korrektur, dann zählt die Stufenlaufzeit und Stufenentwicklung ab Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeit und nicht ab Feststellung des Fehlers.

Albeles

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #7 am: 13.12.2022 11:37 »
Es soll in beiden Fällen eine HG sein und diese wird auch diesmal wieder mit einem Änderungsvertrag einhergehen.
Sprich ich unterschreibe das ich zu Tag x Höhergruppiert werde. Musste ich beim letzten Mal auch.
Kann ich nach der Unterschrift dann noch auf Korrektur pochen? Ich bin immer noch der Meinung ich bin seit Beginn an zu niedrig Eingruppiert gewesen, wenn sich ja meine Tätigkeit null geändert hat und ich keine anderen Aufgaben übertragen bekommen habe. Das Gehalt ist ja jetzt ausreichend, nur fängt meine Stufe wieder bei null an. Und ich bin der Meinung es waren nur Korrekturen der EG und meine Laufzeit hätte weitergehen müssen in der Stufe. Was für mich in wenigen Monaten mit einer höheren Stufe enden würde, so aber erst wieder nach Ablauf der neuen Stufenlaufzeit.

Isie

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #8 am: 13.12.2022 11:43 »
Wenn dein Arbeitgeber darauf beharrt, dass es eine Höhergruppierung ist, bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht. Du solltest aber erst mal deinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass du seit .... in EG x eingruppiert bist und ihn schriftlich auffordern, dir das Entgelt zu zahlen.

Albeles

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #9 am: 13.12.2022 12:08 »
Wenn dein Arbeitgeber darauf beharrt, dass es eine Höhergruppierung ist, bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht. Du solltest aber erst mal deinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass du seit .... in EG x eingruppiert bist und ihn schriftlich auffordern, dir das Entgelt zu zahlen.
Gibt es denn Vorschriften wann HG wird/darf/muss? z.B. Höherwertige Tätigkeit usw....? Mir wurde was von Mitteln im Haushalt erzählt, Planstellen usw. Wobei das doch nur auf Beamtenstellen zutrifft, oder? Mit Übertragung von Tätigkeiten ist man doch automatisch als TB in die Entsprechende EG eingruppiert, oder nicht?
Mir erschließt sich einfach nicht weshalb der AG von einer HG ausgeht bzw. welche Grundlage er dafür nimmt.

SVAbackagain

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #10 am: 13.12.2022 12:18 »
Eine Höhergruppierung ist die Eingruppierung (§ 12 TV-L) in eine höhere Entgeltgruppe (§ 17 Abs. 4 TV-L). Eingruppiert ist man, unabhängig von der Rechtsmeinung des Arbeitgebers.

WasDennNun

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #11 am: 13.12.2022 13:07 »

Mir wurde was von Mitteln im Haushalt erzählt, Planstellen usw. Wobei das doch nur auf Beamtenstellen zutrifft, oder?
Tariflich Irrelevanter Personalergequatsche, die Beamten und Tarifgedöns durcheinanderbringen.
Zitat
Mit Übertragung von Tätigkeiten ist man doch automatisch als TB in die Entsprechende EG eingruppiert, oder nicht?
Ja!
Zitat
Mir erschließt sich einfach nicht weshalb der AG von einer HG ausgeht bzw. welche Grundlage er dafür nimmt.
Seine Frechheit und sein bestreben dich zu betrügen. Könnte eine Grundlage sein.
Seine Dummheit oder weil seine Personaler überfordert sind, eine andere.
Oder er denkt einfach, ups jetzt habe ich den erst erkannt, dass das höherwertige Tätigketien sind, da kann der TBler ja froh sein, dass ich ihn jetzt höhergruppiere.
Rückwirkend geht so was ja nicht.

Wenn du die Grundlagen dafür wissen willst, dann musst du halt den AG direkt fragen oder von Gericht befragen lassen.

Albeles

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Antw:Stufe bei mehrfacher HG
« Antwort #12 am: 13.12.2022 16:42 »
Die letzten 6 Monate kännte ich mir ja schon noch holen. Was mich aber viel mehr stört, sind die nächsten 21 Monate, in denen mir ca 300€ Brutto durch die Lappen gehen, weil ein Stufenaufstieg ja in 3 Monaten anstehen würde.
Werde wohl mal was verschriftlichen müssen für den AG. Berufsrechtschutz hab ich ja.