Jetzt würde mir mitgeteilt das ich als Vorarbeiter haftbar gemacht werden kann als "SiBe für Kita und Schulen ".
Da geht aber einiges durcheinander gefühlt, welche Haftbarkeit soll sich denn aus der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ergeben ? Die DGUV Vorschrift 1 führt aus das die SiBe "[...] den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen [haben], insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen
Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen."
Eine Haftbarkeit kann sich m.E. nach daraus ja kaum ergeben, allein schon weil die Pflichten im Arbeitsschutz grundsätzlich beim Unternehmer bzw. Personen mit einer wirksamen Pflichtenübertragung hängen. Da die Wirksamkeit regelhaft auch an der Möglichkeit zur Durchführung hängt (entsprechende Weisungsbefugnis, Kontrolle über Mittel) würde mich eine wirksame Pflichtenübertragung an einen Vorarbeiter eher verwundern.
Geht es möglicherweise um die Wartung und Prüfung von Spielplatzgeräten ?