Autor Thema: Sicherheitsbeauftragter für Kita und Schulen  (Read 1240 times)

TeamHM

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Hallo,

ich wollte Mal fragen ob jemand sagen kann ob in jeder Schule ein "sicherheitsbeauftragter für Kitas und schulen" sein muss (für äußere Gelände).

Wir haben 2x Grundschulen 1x Mittelschule 1x Gymnasium 1x Kita.

Laut meiner Chefin Reicht 1x " sicherheitsbeauftragter für Kita und Schulen" diese Position habe ich gerade inne aber ich bin gleichzeitig der Vorarbeiter unseres Hausmeister? Und kein zugeteilt Objekt.

Jetzt würde mir mitgeteilt das ich als Vorarbeiter haftbar gemacht werden kann als "SiBe für Kita und Schulen ".

Kann das einer bestätigen?

MfG und danke

flip

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Antw:Sicherheitsbeauftragter für Kita und Schulen
« Antwort #1 am: 21.11.2022 19:57 »
Nachdem du Sicherheitsbeauftragter bist, hast du sicher die entsprechende Schulung absolviert. Die DGUV Vorschrift 1 sollte dir doch geläufig sein!?
Zu den Aufgaben zählen im Allgemeinen beratende und vermittelnde Tätigkeiten zwischen Kollegen und den Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit im Betrieb. Verantwortlich und haftbar ist in der Regel der Leiter des Betriebs.
Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:
• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Anzahl der Beschäftigten.

​m.E. demnach ist der Sicherheitsbeauftragte pro Einrichtung / Standort aus dem Kreis der dort Beschäftigten zu rekrutieren. Natürlich könntest du der Sicherheitsbeauftragte für die Beschäftigten in der Gebäudetechnik sein.

TeamHM

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Antw:Sicherheitsbeauftragter für Kita und Schulen
« Antwort #2 am: 21.11.2022 20:13 »
Danke für deine Antwort.

Ich hab heute mit Verdi telefoniert diese meine es ist nicht zu empfehlen Mitarbeiter in leitender Position "Vorarbeiter" als SiBe zu schulen. Weiter mit der Haftungssache konnte mir keine Auskunft geben werden.

Um auf die Anzahl zukommen müsste eigentlich in jeden Objekt ein SiBe geben ? Die Schulen haben alle einen dieser ist (wurde von Schulleitung Berufen die Schulleitung darf das selber nicht machen so würde es mir gesagt) aber nur für das innere zuständig und zurzeit für alle anderen Objekt ich als einziger SiBe für außen.


Also insgesamt 5 SiBe?




Rumo1895

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Antw:Sicherheitsbeauftragter für Kita und Schulen
« Antwort #3 am: 22.11.2022 08:08 »
Zitat
Jetzt würde mir mitgeteilt das ich als Vorarbeiter haftbar gemacht werden kann als "SiBe für Kita und Schulen ".

Da geht aber einiges durcheinander gefühlt, welche Haftbarkeit soll sich denn aus der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ergeben ? Die DGUV Vorschrift 1 führt aus das die SiBe "[...] den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen [haben], insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen
Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen."

Eine Haftbarkeit kann sich m.E. nach daraus ja kaum ergeben, allein schon weil die Pflichten im Arbeitsschutz grundsätzlich beim Unternehmer bzw. Personen mit einer wirksamen Pflichtenübertragung hängen. Da die Wirksamkeit regelhaft auch an der  Möglichkeit zur Durchführung hängt (entsprechende Weisungsbefugnis, Kontrolle über Mittel) würde mich eine wirksame Pflichtenübertragung an einen Vorarbeiter eher verwundern. 

Geht es möglicherweise um die Wartung und Prüfung von Spielplatzgeräten ?