Autor Thema: Vom Eigenbetrieb zur selbstständigen Teildienststelle  (Read 1560 times)

Dumdidum

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Unser Eigenbetrieb mit einigen Hundert Beschäftigten soll per Ratsbeschluss zu einer selbstständigen Teildienststelle umgewandelt werden. Als Grund wird genannt, dass man so besser Mitarbeiter finden könnte. Wir brauchen dringend Architekten und Ingenieure, die zu TVÖD-Konditionen halt schwer zu bekommen sind. Die Gründe sehen vorgeschoben aus.

Am Ende soll der städtische Personalrat (wurde nicht einbezogen) nicht mehr über uns entscheiden dürfen und es müsste ein neuer Personalrat bei uns gegründet werden. Auch die vor einigen Jahren ausgegliederte Personalabteilung soll wieder eingegliedert werden.

Was hat sowas für Konsequenzen im Alltag? Wir wissen nicht was die Stadt mit uns vor hat. Wir befürchten die Zerschlagung und künftige Eingliederung in die Kernverwaltung. Wir können uns nicht vorstellen, dass dadurch besser und schneller nach neuen Kollegen gesucht werden kann.

Wir sind für alle öffentlichen Gebäude der Stadt zuständig. Der OB handelt quasi in Eigenregie und wird das ganze durchpeitschen.

McOldie

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Antw:Vom Eigenbetrieb zur selbstständigen Teildienststelle
« Antwort #1 am: 22.11.2022 12:04 »
Den Begriff " selbstständige Teildienststelle" kenn ich nicht. Welche Rechtsform soll dieser Bereich den haben.
Wenn es neuer selbständiger privatwirtschaftlicher Betrieb, d.h. eigenständiges Unternehmen, wird, dann findet vermutlich ein Betriebsübergang im Sinne des BGB mit allen Konsequenzen statt

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Vom Eigenbetrieb zur selbstständigen Teildienststelle
« Antwort #2 am: 22.11.2022 13:00 »
Beim Wechsel wirds wahrscheinlich auch den TV-V geben.
Ob das jetzt ein Grund ist , dagegen zu sein?

Etliche Eigenbetriebe im kommunalen Bereich, würden sich über den TV-V freuen

JesuisSVA

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Antw:Vom Eigenbetrieb zur selbstständigen Teildienststelle
« Antwort #3 am: 22.11.2022 13:08 »
Für IT-ler und Ingenieure ist der TV-V ja eher unattraktiv, Spid hatte das ja mal herausgearbeitet.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Vom Eigenbetrieb zur selbstständigen Teildienststelle
« Antwort #4 am: 22.11.2022 13:33 »
Für IT-ler und Ingenieure ist der TV-V ja eher unattraktiv, Spid hatte das ja mal herausgearbeitet.

Es hängt davon ab wie eingruppiert wird.
Auch Stadtwerke halten sich kaum noch an den "üblichen" Eingruppierungsregeln und stellen nicht mehr niedriger als im TVÖD ein.
Z.B. Facharbeiter Wasserversorgung TVÖD 5/ TV-V 5
       Ingenieur ab TVÖD 11/ TV-V 11
usw.

Ob das nun richtig, oder falsch ist sei dahingestellt. Es wird halt so praktiziert und verschärft die Personalsituation im TVÖD.
Bei E13-5/TV-V 13-5 reden wir schon von einem dreistelligen Bereich (1.346 €) im Monat (mit Berücksichtigung der 100% JSZ).

JesuisSVA

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Antw:Vom Eigenbetrieb zur selbstständigen Teildienststelle
« Antwort #5 am: 22.11.2022 13:36 »
Ja, auch dazu gab es ja eine spidsche Anekdote. Also geriert sich der „Vorteil“ aus der falschen Anwendung des Tarifvertrags. Warum dann nicht einfach den TVÖD falsch anwenden? Dann könnte man sich Verrenkungen sparen.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Vom Eigenbetrieb zur selbstständigen Teildienststelle
« Antwort #6 am: 22.11.2022 14:59 »
Ja, auch dazu gab es ja eine spidsche Anekdote. Also geriert sich der „Vorteil“ aus der falschen Anwendung des Tarifvertrags. Warum dann nicht einfach den TVÖD falsch anwenden? Dann könnte man sich Verrenkungen sparen.

Richtig!

Alternativ geht auch:
- marktgerecht außertariflich bezahlen
oder
- die selbstproduzierten/verbockten Fehler des TVÖD endlich beheben (Reduzierung der JSZ und unterschiedliche Erhöhungen der Tabellenentgelte)

Ich gönne absolut jedem, egal ob in E5 oder E15 sein Gehalt und die Diskussion ob der Sozialismusgedanke von Verdi  richtig oder falsch ist, kann in epischer Weise weitergeführt werden.
Leider hat genau dieser Sozialismusgedanke (überproportionale Steigerungen in den unteren EG´s bei gleichzeitiger Minderung in den höheren EG´s) dazu geführt dass der Öffentliche Dienst nicht mehr konkurrenzfähig ist.
Aber das scheint sowohl den AG, wie Verdi, relativ egal zu sein.

Hain

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Antw:Vom Eigenbetrieb zur selbstständigen Teildienststelle
« Antwort #7 am: 22.11.2022 15:39 »
Ja, auch dazu gab es ja eine spidsche Anekdote. Also geriert sich der „Vorteil“ aus der falschen Anwendung des Tarifvertrags. Warum dann nicht einfach den TVÖD falsch anwenden? Dann könnte man sich Verrenkungen sparen.

Richtig!

Alternativ geht auch:
- marktgerecht außertariflich bezahlen
oder
- die selbstproduzierten/verbockten Fehler des TVÖD endlich beheben (Reduzierung der JSZ und unterschiedliche Erhöhungen der Tabellenentgelte)

Ich gönne absolut jedem, egal ob in E5 oder E15 sein Gehalt und die Diskussion ob der Sozialismusgedanke von Verdi  richtig oder falsch ist, kann in epischer Weise weitergeführt werden.
Leider hat genau dieser Sozialismusgedanke (überproportionale Steigerungen in den unteren EG´s bei gleichzeitiger Minderung in den höheren EG´s) dazu geführt dass der Öffentliche Dienst nicht mehr konkurrenzfähig ist.
Aber das scheint sowohl den AG, wie Verdi, relativ egal zu sein.

Außertariflich geht über Einzelfälle hinausgehend nur mit einem Austritt aus der Arbeitgebervereinigung und zumindest in Niedersachsen mit Zustimmung des Landes.

Dumdidum

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Antw:Vom Eigenbetrieb zur selbstständigen Teildienststelle
« Antwort #8 am: 22.11.2022 18:36 »
Die genaue Bezeichnung lautet übrigens: zur selbstständigen Teildienststelle im Sinne des § 1 Abs. 3 Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW).

Von TV-V ist nicht die Rede gewesen, sondern nur dass so leichter Zulagen gewährt werden könnten, als wenn der Gesamtpersonalrat entscheiden müsse. Klingt für uns nicht einleuchtend, so dass wir Bedenken haben. Hab jetzt den Fachbegriff vergessen, aber die Facharbeiterzulage für 5 Jahre hatte ich mal gegoogelt.