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Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
WasDennNun:
--- Zitat von: turbo77 am 22.11.2022 20:38 ---Es geht hier um eine Großstadt mit vielen Jobs, die Entscheidung müsste vom Personalrat abgesegnet werden. Reichen hier nichtige gründe aus um jemanden so auszuschließen, es geht hier nicht um schwerwiegende Vergehen etc. Kann man in so einem Fall den Personalrat unabhängig kontaktieren und ist dieser verpflichtet Auskunft über den Grund der nicht weiteren Beachtung von zukünftigen Bewerbungen zu geben? VG!
--- End quote ---
Nein der PR darf nichts nach außen tragen was sie in ihren Sitzungen erfahren.
Man kann "Konkurrentenklage" und Einsichtnahme oder so ein Kram beim AG beantragen/einklagen
Flying:
--- Zitat von: clarion am 22.11.2022 20:58 ---Hallo,
Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein. Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.
Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert. Will man das?
--- End quote ---
Eben. Selbst wenn man den AG irgendwie zwingen kann, was bestimmt schwer ist (oben ja schon ausgeführt), wird dieser doch auf den ersten Fehler warten, um den ungewünschten MA wieder loszuwerden. Und kleine Fehler passieren nun mal.. Man sitzt also den ganzen Tag auf glühenden Kohlen.
Ich hätte da keine Lust zu - aber der Weg ist ja beschrieben. Bewerben, gucken was passiert, Akteneinsicht fordern, Anwalt kontaktieren.
WasDennNun:
--- Zitat von: Flying am 23.11.2022 11:14 ---
--- Zitat von: clarion am 22.11.2022 20:58 ---Hallo,
Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein. Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.
Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert. Will man das?
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Eben. Selbst wenn man den AG irgendwie zwingen kann, was bestimmt schwer ist (oben ja schon ausgeführt), wird dieser doch auf den ersten Fehler warten, um den ungewünschten MA wieder loszuwerden. Und kleine Fehler passieren nun mal.. Man sitzt also den ganzen Tag auf glühenden Kohlen.
Ich hätte da keine Lust zu - aber der Weg ist ja beschrieben. Bewerben, gucken was passiert, Akteneinsicht fordern, Anwalt kontaktieren.
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Und wenn er es gerichtlich durchgesetzt hat im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden, und es durchgesetzt hat, dass er der Beste war, dann wird er für nicht mal einen Monat eingestellt, da er dann umgehend "in der Probezeit" die Kündigung erhält.
Denn dafür bedarf es ja keinerlei anfechtbare Begründung, sondern nur der Schriftform.
Flying:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.11.2022 12:46 ---
--- Zitat von: Flying am 23.11.2022 11:14 ---
--- Zitat von: clarion am 22.11.2022 20:58 ---Hallo,
Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein. Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.
Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert. Will man das?
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Eben. Selbst wenn man den AG irgendwie zwingen kann, was bestimmt schwer ist (oben ja schon ausgeführt), wird dieser doch auf den ersten Fehler warten, um den ungewünschten MA wieder loszuwerden. Und kleine Fehler passieren nun mal.. Man sitzt also den ganzen Tag auf glühenden Kohlen.
Ich hätte da keine Lust zu - aber der Weg ist ja beschrieben. Bewerben, gucken was passiert, Akteneinsicht fordern, Anwalt kontaktieren.
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Und wenn er es gerichtlich durchgesetzt hat im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden, und es durchgesetzt hat, dass er der Beste war, dann wird er für nicht mal einen Monat eingestellt, da er dann umgehend "in der Probezeit" die Kündigung erhält.
Denn dafür bedarf es ja keinerlei anfechtbare Begründung, sondern nur der Schriftform.
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Guter Hinweis!
Kubus:
Also, wenn dein Bekannter in der Probezeit gekündigt worden ist, dann hat das sehr wahrscheinlich seine Gründe.
Den würde ich auch nicht (mehr) woanders haben wollen....
Wir reden hier ja nicht von der fW, sondern von einer Stadtverwaltung (wo eh jedem alles scheiß egal ist), dh vermutlich hat der da Unfug getrieben.
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