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Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Flying:
--- Zitat von: turbo77 am 22.11.2022 12:33 ---Hallo Organisator,
danke für die schnelle Hilfe, Super.
Das heisst also, es steht auf rechtlicher Seite kein Paragraph der "Ausgrenzung" bzw. steht einer erneuten Bewerbung nichts im Wege, oder ?
VG!
--- End quote ---
Eine Bewerbung steht nichts im Wege - aber wofür? Wenn man ihn doch nicht will?
Gibt ja auch keinen Zwang, dass er genommen werden muss.
turbo77:
Es geht hier anscheinend um persönliche Aversionen im Team.
Ein anderes Team würde evtl. ganz anders urteilen, Bewerber ist wohl mit vorigem Arbeitszeugnis Note 1 ausgestattet.
Es kann doch nicht sein, dass ein einziger Vorgesetzter ( inkl. Personalrat der zustimmen muss ) vollkommen unabhängige Stellen blockieren kann, so gerechtfertigt oder fadenscheinig die Begründung der Kündigung in der Probezeit auch sein mögen ?
Vielen Dank an alle.
WasDennNun:
--- Zitat von: turbo77 am 22.11.2022 14:52 ---Es geht hier anscheinend um persönliche Aversionen im Team.
Ein anderes Team würde evtl. ganz anders urteilen, Bewerber ist wohl mit vorigem Arbeitszeugnis Note 1 ausgestattet.
Es kann doch nicht sein, dass ein einziger Vorgesetzter ( inkl. Personalrat der zustimmen muss ) vollkommen unabhängige Stellen blockieren kann, so gerechtfertigt oder fadenscheinig die Begründung der Kündigung in der Probezeit auch sein mögen ?
Vielen Dank an alle.
--- End quote ---
Wenn ein einziger derjenige ist der für den AG diese Art von Entscheidungen trifft und der AG nicht eine Gremium für diese Aufgaben eingesetzt hat, dann kann das sehr wohl sein.
Und natürlich kann man sich permanent und wiederholt bei ein und demselben AG bewerben, das kann der AG nicht verbieten, denke ich mal.
Und der Vertreter des AGs, der einem partout nicht haben will, der darf sich ständig überlegen, wie er eine nicht Berücksichtigung begründen kann.
turbo77:
Es geht hier um eine Großstadt mit vielen Jobs, die Entscheidung müsste vom Personalrat abgesegnet werden. Reichen hier nichtige gründe aus um jemanden so auszuschließen, es geht hier nicht um schwerwiegende Vergehen etc. Kann man in so einem Fall den Personalrat unabhängig kontaktieren und ist dieser verpflichtet Auskunft über den Grund der nicht weiteren Beachtung von zukünftigen Bewerbungen zu geben? VG!
clarion:
Hallo,
Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein. Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.
Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert. Will man das?
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