Guten Tag,
ich habe zu meinen speziellen Fall in der Suchfunktion leider keinen passenden Beitrag finden können.
Im Frühjahr 2022 habe ich eine befristete Teilzeitstelle (befristetes Projekt) beim Land (TV-L) in der EG11 begonnen. Da mir meine berufliche Erfahrung (auch öffentlicher Dienst) anerkannt wurde erfolgte eine Zuordnung in Stufe 3. Die Probezeit betrug 6 Monate.
Nach kurzer zeit ergab sich, dass meine Arbeitsstunden zum Herbst aufgestockt werden können. Mein Vorgesetzter hat zudem beantragt, dass ich in EG13 wechseln kann.
Schließlich bekam ich einen neuen (befristeten) Arbeitsvertrag der die Aufstockung der Arbeitszeit und eine Eingruppierung in TV-L 13 enthielt. Auch eine erneute Probezeit von 6 Monaten wurde in dem neuen Arbeitsvertrag festgelegt.
Ich war über die erneute lange Probezeit bereits bei der Vertragsunterschrift sehr verwundert, da sich weder das Projekt noch die Vorgesetzten geändert haben. Auf Nachfrage hieß es: Es habe alles seine Richtigkeit, da es sich um einen neuen Arbeitsvertrag handeln würde.
Bei meiner ersten Gehaltsabrechnung musste ich zudem feststellen, dass ich in EG13 Stufe 1 eingeordnet wurde. Ich bin von einer Höhergruppierung in Stufe 3 ausgegangen.
Ich habe mich beschwert und es wurde nochmal geprüft. Nun soll ich in Stufe 2 eingeordnet werden (gemäß meiner Berufserfahrung). Die Begründung: Es handelt sich um eine Umsetzung und nicht um eine Höhergruppierung.
Zudem sollen meine Urlaubstage und Plusstunden aus dem alten Vertrag ausgezahlt werden. Ich wurde im Vorhinein nicht darüber informiert und hätte Urlaubstage und Freizeitausgleich bevorzugt.
Ich muss zugeben, dass ich über das Gesamte vorgehen sehr verwundert bin. Ist die erneute Probezeit in meinem Fall wirklich begründbar?
Wo ist der unterschied zwischen einer Umsetzung (mit EG Änderung) und einer Höhergruppierung? Gehe ich richtig davon aus, dass ich bei einer klassischen Höhergruppierung in Stufe 3 eingeordnet worden wäre?
Ich würde mich sehr über hilfreiche Tipps freuen.