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Umsetzung oder Höhergruppierung? Probezeit?

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shiya:
Guten Tag,

ich habe zu meinen speziellen Fall in der Suchfunktion leider keinen passenden Beitrag finden können.

Im Frühjahr 2022 habe ich eine befristete Teilzeitstelle (befristetes Projekt) beim Land (TV-L) in der EG11 begonnen. Da mir meine berufliche Erfahrung (auch öffentlicher Dienst) anerkannt wurde erfolgte eine Zuordnung in Stufe 3. Die Probezeit betrug 6 Monate.

Nach kurzer zeit ergab sich, dass meine Arbeitsstunden zum Herbst aufgestockt werden können. Mein Vorgesetzter hat zudem beantragt, dass ich in EG13 wechseln kann.

Schließlich bekam ich einen neuen (befristeten) Arbeitsvertrag der die Aufstockung der Arbeitszeit und eine Eingruppierung in TV-L 13 enthielt. Auch eine erneute Probezeit von 6 Monaten wurde in dem neuen Arbeitsvertrag festgelegt.

Ich war über die erneute lange Probezeit bereits bei der Vertragsunterschrift sehr verwundert, da sich weder das Projekt noch die Vorgesetzten geändert haben. Auf Nachfrage hieß es: Es habe alles seine Richtigkeit, da es sich um einen neuen Arbeitsvertrag handeln würde.

Bei meiner ersten Gehaltsabrechnung musste ich zudem feststellen, dass ich in EG13 Stufe 1 eingeordnet wurde. Ich bin von einer Höhergruppierung in Stufe 3 ausgegangen.

Ich habe mich beschwert und es wurde nochmal geprüft. Nun soll ich in Stufe 2 eingeordnet werden (gemäß meiner Berufserfahrung). Die Begründung: Es handelt sich um eine Umsetzung und nicht um eine Höhergruppierung.

Zudem sollen meine Urlaubstage und Plusstunden aus dem alten Vertrag ausgezahlt werden. Ich wurde im Vorhinein nicht darüber informiert und hätte Urlaubstage und Freizeitausgleich bevorzugt.

Ich muss zugeben, dass ich über das Gesamte vorgehen sehr verwundert bin. Ist die erneute Probezeit in meinem Fall wirklich begründbar?

Wo ist der unterschied zwischen einer Umsetzung (mit EG Änderung) und einer Höhergruppierung? Gehe ich richtig davon aus, dass ich bei einer klassischen Höhergruppierung in Stufe 3 eingeordnet worden wäre?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Tipps freuen. :)

WasDennNun:
Nein, eine HG von eg11s3 führt zur eg13s2

Das Probezeit geraffel ist ignorierbar, da das KSchG ja nach 6 Monaten greift, da können die schreiben was sie wollen.

Frage: Dein alter Vertrag (EG11) lief regulär aus und die haben dir nach Ablauf einen neuen gegeben, oder wurde dein alter Vertrag fristgerecht gekündigt, oder habt ihr einen Auflösungsvertrag gemacht?
Denn ansonsten ist es ja nichts anderes als eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten, für die es keinen neuen Vertrag benötigt.

E15TVL:

--- Zitat von: WasDennNun am 22.11.2022 22:43 ---Nein, eine HG von eg11s3 führt zur eg13s2

--- End quote ---
Nee, zu E13/3.
http://hg-tvl.bplaced.net/

WasDennNun:

--- Zitat von: E15TVL am 23.11.2022 07:03 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 22.11.2022 22:43 ---Nein, eine HG von eg11s3 führt zur eg13s2

--- End quote ---
Nee, zu E13/3.
http://hg-tvl.bplaced.net/

--- End quote ---
Ups, man sollte nicht aus dem Bauch heraus schreiben, danke fürs aufpassen.

shiya:
Danke für Eure schnellen Antworten.

Der alte Arbeitsvertrag
--- Zitat von: WasDennNun am 22.11.2022 22:43 ---Frage: Dein alter Vertrag (EG11) lief regulär aus und die haben dir nach Ablauf einen neuen gegeben, oder wurde dein alter Vertrag fristgerecht gekündigt, oder habt ihr einen Auflösungsvertrag gemacht?

--- End quote ---

Es gibt einen Punkt im neuen Arbeitsvertrag in dem steht, dass der alter Vertrag durch den neuen ersetzt wird. Das Vertragsende ist bei beiden Verträgen also gleich Datiert.

Das mit dem KSchG dachte ich mir schon. Ich bin auch noch etwas verärgert über die angekündigte Auszahlung der Urlaubstage aus dem alten Vertrag.

Jetzt ist noch die Frage wieso ich auf EG13 S2 gesetzt werde. Auf Nachfrage hieß es: Es ist eine Umsetzung und keine Höhergruppierung und deswegen nur EG13 S2.

Wie ist das zu Argumentieren? Ich war in EG11 S3 und habe in den wissenschaftlichen Dienst gewechselt. Also eine höherwertige Tätigkeit. Gibt es §, die ich nicht beachtet habe?

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