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Umsetzung oder Höhergruppierung? Probezeit?

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JesuisSVA:
Tariflich gesehen gibt es keine "Umsetzung". Gem. Deiner Ausführungen wird das bisherige Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortgesetzt. Mithin darf der Urlaub nicht abgegolten werden und es fand eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe vulgo Höhergruppierung statt. Diese führt aus E11/3 in E13/3.

WasDennNun:

--- Zitat von: shiya am 23.11.2022 08:01 ---Jetzt ist noch die Frage wieso ich auf EG13 S2 gesetzt werde. Auf Nachfrage hieß es: Es ist eine Umsetzung und keine Höhergruppierung und deswegen nur EG13 S2.

Wie ist das zu Argumentieren? Ich war in EG11 S3 und habe in den wissenschaftlichen Dienst gewechselt. Also eine höherwertige Tätigkeit. Gibt es §, die ich nicht beachtet habe?

--- End quote ---
In dem du denjenigen, der sagt es wäre eine Umsetzung, bittest dir die Stelle im Tarifvertrag zu zeigen, die das so regelt.

shiya:
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Es scheint ja wirklich so, als wenn da gleich mehrere Dinge nicht zusammenpassen.

Ich habe nun nochmal ein paar Fragen an die Personalabteilung gestellt. Ich bin gespannt welche Antworten darauf kommen.

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