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Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern

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Aktienprimus:
Bei uns wurde nun ein extra Arbeitskreis für das Thema Stufenlaufzeitverkürzung gegründet. Weil man mit ähnlicher Begründung (Verbot der Anwendung vom Ministerium) argumentiert hat und sich nicht in der Lage sieht hier solche Instrumente einfach anzuwenden. Eigentlich sehr traurig, gerade wenn erfahrene Ingenieure entsprechend an die Türe klopfen.

Ich selbst bin derzeit recht hin und her gerissen. Gehen oder weiter bleiben? Recht interessante, durchaus anspruchsvolle Aufgaben aber die Bezahlung ist eben so eine Sache. Welche man angesichts der allgemeinen Teuerungen und auch immer höheren Arbeitsverdichtung nicht völlig ignorieren kann. Auch beim Thema Jahressonderzahlung sind es ja insbesondere höhere Entgeltgruppen die verarscht werden. Warum sollten sich daher zum Beispiel Ingenieure und ITler von einer Verdi für zusätzliche Beiträge weiterhin vertreten lassen? Verdi vertritt keine Interessen von Leistungsträgern und Innovationstreibern die tendenziell in den benannten Gruppen zu finden sind. Eine sinnvolle Lösung habe ich aber bisher nicht zu bieten für diese Thematik. Doch vielleicht: Wir schmeißen Verdi raus und holen die IGM an Bord. Ginge das?

JC83:

--- Zitat von: WasDennNun am 23.11.2022 13:03 ---Musst ich bisher noch nie, da hat es gereicht, dass ich es verkündet habe, dass es meine Bedingungen sind und für die Personaler habe ich dann durchaus ein paar Einladungen zum Vorstellungsgespräch aus den Hut gezaubert, damit die armen Würste was zum Loch Heften haben und ihre Angst vor dem Rechnungshof verschwindet.
--- End quote ---

Das ist natürlich praktisch, wenn dies ausreicht.


--- Zitat von: WasDennNun am 23.11.2022 13:03 ---Aber ja, es kommt vor, dass ein Gegenangebot angefordert wird
--- End quote ---

Hier zu folgende Bonmots:

Im Bericht des Rechnungshofes von Berlin anno 2019 wurden "Zu hohe Entgeltzahlungen aufgrund tarifwidriger [...] Vorweggewährung von Erfahrungsstufen im unmittelbaren Landesdienst" moniert.

Dementsprechend hat die Finanzverwaltung folgendes Prüfschema vorgegeben:

1. Qualifizierte Fachkraft
Handelt es sich um eine qualifizierte Fachkraft?

Ja dann bitte aktenkundig dokumentieren, in welchem Beruf/auf welchem Fachgebiet d. Beschäftigte über welche herausragenden oder speziellen Kenntnisse verfügt.

Nein, dann kommt die Gewährung eines höheren Entgelts nicht in Betracht.

2. Abwanderung

a) Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, aus denen sich ergibt, dass d. Beschäftigte tatsächlich zu besseren
Bedingungen zu einem anderen Arbeitgeber außerhalb des Landes Berlin wechseln könnte?

Ja, dann bitte aktenkundig dokumentieren.

Nein, dann kommt die Gewährung eines höheren Entgelts nicht in Betracht.

b) Würde die Nachbesetzung der Stelle mit einer anderen geeigneten Bewerberin/einem anderen geeigneten Bewerber besondere Schwierigkeiten bereiten?

Ja, dann bitte aktenkundig dokumentieren, weshalb angenommen wird, die Stelle könnte nicht mit
dem üblichen Verfahren nachbesetzt werden.

Nein, dann kommt die Gewährung eines höheren Entgelts nicht in Betracht.

3. Entgeltforderung

a) Hat d. Beschäftigte seinen/ihren Verbleib von einem höheren Entgelt abhängig gemacht?

Ja, siehe Schreiben vom …….. .

oder

Ja, die Forderung wurde nur mündlich geäußert. Dann bitte aktenkundig dokumentieren, wann und
wem gegenüber der Verbleib von deren Erfüllung abhängig gemacht wurde.

Nein, dann ist das Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt und ein höheres Entgelt durch die Vorweggewährung von Stufen kommt nicht Betracht.
 
1 Eine qualifizierte Fachkraft ist jemand, der innerhalb seines Berufes oder Fachgebietes über herausragende ggf.
auch spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Anlage 5 zu § 16 TV-L Stand: Rundschreiben IV Nr. 37/2019 vom 12.8.2019

b) Wie hoch ist die Forderung?
Entgeltforderung ……..……… € bzw. Stufe …………….

Bis hierhin eigentlich kein Problem, aber im Arbeitsmaterial für die "Locher und Abhefter" findet sich dann folgender Hinweis:

Die bloße Behauptung, man könne sich bei einem anderen Arbeitgeber um einen Arbeitsplatz zu besseren Bedingungen bewerben oder die Vorlage einer Bewerbung genügen nicht, um ein höheres Entgelt zu erlangen. Vielmehr müsste sich aus den Umständen im Einzelfall die Glaubwürdigkeit der drohenden Abwanderung ergeben. [...] Liegen konkrete dokumentierte Anhaltspunkte vor und steht fest, dass nur durch eine höhere Bezahlung die Abwanderung verhindert werden kann, darf ein höheres Entgelt oder eine höhere Stufe gewährt werden.

Dementsprechend kannst du dir vorstellen, dass die führenden & handelnden Bedenkenträger diesen Passus so interpretieren, dass man ein konkretes Jobangebot mit Gehaltsangabe vorlegen muss, was natürlich Quark ist, weil wenn das jemand kann, dann geht derjenige auch...

WasDennNun:

--- Zitat von: JC83 am 24.11.2022 08:34 ---Die bloße Behauptung, man könne sich bei einem anderen Arbeitgeber um einen Arbeitsplatz zu besseren Bedingungen bewerben oder die Vorlage einer Bewerbung genügen nicht, um ein höheres Entgelt zu erlangen. Vielmehr müsste sich aus den Umständen im Einzelfall die Glaubwürdigkeit der drohenden Abwanderung ergeben. [...] Liegen konkrete dokumentierte Anhaltspunkte vor und steht fest, dass nur durch eine höhere Bezahlung die Abwanderung verhindert werden kann, darf ein höheres Entgelt oder eine höhere Stufe gewährt werden.

Dementsprechend kannst du dir vorstellen, dass die führenden & handelnden Bedenkenträger diesen Passus so interpretieren, dass man ein konkretes Jobangebot mit Gehaltsangabe vorlegen muss, was natürlich Quark ist, weil wenn das jemand kann, dann geht derjenige auch...

--- End quote ---
Klar, es gibt hirnlose Ar* an die Wand Personaler/Bedenkträger und welche die Dinge richtig einschätzen können.

Und ja, auch bei uns gibt es den Hinweis (Anweisung?), dass nur durch Nachweis eines Bewerbungsgespräches kein Automatismus erfolgt, dass die Zulage gewährt werden muss.


Es kommt doch ganz klar auf die Vita der Person und die Einschätzungen der Fachvorgesetzten (Also der Wisch, wo die Person gefeiert wird als schwer ersetzbar etc. blabla und das man große Sorge hat das die Person abwandern könnte weil blabla, also die obigen Punkte die du da aufführst) an.

Wenn jemand 20 Jahre im gleichem öD Verein sich durchgeschangelt hat, plötzlich meint er müsse die Zulage habe, sonst würde er gehen, der ist unglaubwürdig und den lässt man den Nachweis erbringen (und wie oben schon erwähnt passiert das nicht).

Wenn jemand von "draußen" kommt, durch seine Vita gezeigt hat, dass er AGseitig flexibel ist, dann reicht weniger zum lochen und heften.

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