Liebes Forum,
Ich bin neu im ö.D. aber lange schon keine Berufseinsteigerin mehr. Es geht um Einstufung (nicht die Gruppe, die scheint fix bei TV- L11, obwohl ich einen Uni Masterabschluss hab und die Stelle wird Elternzeitbefristet ausgeschrieben, falls das wichtig sein sollte.
Ich bin nicht sicher, wo genau ich die Antwort finden könnte, wo zu recherchieren wäre.
Ich habe heute endlich mit Personal zu meiner geplanten Neueinstellug (evt zum 1.12.) telefonieren können und wollte mal vorfühlen wegen Einstufung und Anrechnung meiner Berufsjahre (relevante Erfahrung). HR deutete an, dass man aus dem Tarifrecht (?) tatsächlich nur anrechnen könne, was ohne Unterbrechung erarbeitet wurde.
D.h. wenn eine Pause zwischen meinen Arbeitgebern gewesen sei, die mehr als 6 Monate war, würde alles was vorher war, nicht mitberechnet.
Ist das tatsächlich so? (Pause aufgrund von Arbeitslosigkeit von 12 Monaten oder so). Jetzt habe ich mich tatsächlich gefragt, ob das Auslegungssache ist ,ob da Spielraum wäre oder wo ich das präzise nachlesen könnte?
Wird dann tatsächlich jeder, der auch schon 10 Jahre gearebeitet hat (relevante Erfahrung) wie eine Berufseinsteigerin in Stufe 1 einortiert🙄, wegen dieser 6 Monatsregel, wenn es eine Pause gab? Und ich frage mich auch z.B wie es mit freelance Tätigkeiten ist, wo man ja keine zeugnisnachweise mit genauen Daten und Monaten hat.. Fragen über Fragen und ich bin im Tarifvertrag noch nicht schlau geworden..
Vielen Dank für Euren input.