Autor Thema: Arbeitszeitkonto, was ist erlaubt, was nicht?  (Read 1765 times)

dergt

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. Arbeitszeitkonten im TVöD-K.
Bei uns im Haus wurde vor 5 Jahren eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten abgeschlossen.
Diese sieht ein Ampelsystem vor, mit Stufen Grün bis Rot.
In Grün ist man bis +/-20h, Orange von +/-20h bis +/-32h, dann folgt Rot und beschlossen wurde das 40h nicht übertreten werden dürfen.

Weiter wurde festgehalten, dass Betriebsrat, Dienstplaner und Mitarbeiter ein gemeinsames Gespräch zur Rückführung der Stunden ab Phase Orange führen, bzw. bei Phase Rot auch verbindliche Maßnahmen zur Rückführung beschließen.

Bei mehr als 40h im Plus kann man eine Auszahlung auf +36h beantragen.

Dies wird aber nicht umgesetzt, Gespräche finden selbst bei Teilzeitmitarbeitern (25% Stellenanteil) und über 240h im Plus nicht statt. Auch die Entgeltauszahlung wird per se erst ein Mal verweigert, macht man nicht massiv Druck (was dauerhaft ermüdend ist).

Ich bin nun seit längerem mit dem BR in Kontakt und halte folgende Punkte für nicht rechtens:
1.) Die mir nun mitgeteilte Nebenabrede zwischen BR und Betrieb, dass auf Grund der Masse an Konten jenseits der +/-20h keine Gespräche mit den Mitarbeitern geführt werden (können).
2.) Fühle ich mich durch die statischen Grenzen unabhängig vom Stellenanteil als Teilzeitmitarbeiter diskriminiert, denn defacto läuft es immer gleich: Die Teilzeitmitarbeiter werden untergeplant wenn kein Urlaub anfällt und übergeplant wenn Urlaub anfällt. Die Vollzeitmitarbeiter hingegen, erfahren eine wesentlich stetigere Arbeitszeitverteilung über das Jahr, da sie auf Grund von im Schnitt 24 Arbeitstagen im Monat, kaum Möglichkeit hätten ein Minus nachzuarbeiten.
Ergo wird von den Teilzeitmitarbeitern eine höhere Flexibilität erwartet.
Jemand mit 20h Vertrag im Monat, könnte 500% seiner regulären Arbeitszeit rangezogen werden (Konto steht auf -40h, er wird mit 100h Einsatz auf +40h geplant).
Dies wäre bei einem Vollzeitmitarbeiter allein technisch schon vollkommen unmöglich.
Meiner Meinung nach ist der Teilzeitmitarbeiter deshalb dem Vollzeitmitarbeiter gegenüber schlechter gestellt, oder nicht?

Und verstehe ich den TVöD korrekt, dass es dem Mitarbeiter freisteht, welche Zeiten auf das Konto gebucht werden sollen und welche nicht?

Vielen Dank und lieben Gruß

JesuisSVA

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Antw:Arbeitszeitkonto, was ist erlaubt, was nicht?
« Antwort #1 am: 23.11.2022 07:29 »
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD?