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[BW] Welche Erfahrungsstufe nach Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen?!

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CivilServant:
Hallo meine Staatsdiener-Freunde,

ich bilde mir ein bei der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Bezug auf die Erfahrungsstufe benachteiligt zu werden. Ich bin nach dem alten System gerade in A11 Stufe 3 (technischer gD, Einstieg war A10 Stufe 2) - ab dem 01.12. im neuen System also A11 Stufe 1. Meine Erfahrungszeit berechnet sich seit dem Stichtag 01.02.2019 und im Februar 2023 wäre ich im alten System A11 Stufe 4 gewesen - im neuen somit A11 Stufe 2. Da nun die Wartezeit in den unteren Erfahrungsstufen angehoben wurde, von 2 auf 3 Jahre, müsste ich nun folglich ja erst im Februar 2024 in die Erfahrungsstufe 2 kommen. D.h. jemand, der frisch aus dem Vorbereitungsdienst kommt und in A11 startet, ist nach 3 Jahren in Stufe 2, wohingegen ich insgesamt 5 Jahre gebraucht habe, um in Stufe 2 zu kommen - das kann doch nicht sein, dass in meinem Fall 2 Jahre unter den Tisch fallen? Selbst wenn ich im Februar 2023 in Stufe 2 kommen sollte, dann hat es für mich trotzdem insgesamt 4 Jahre gebraucht, statt nur 3?

Habe ich irgendwo einen groben Denkfehler oder ist meine Einschätzung nur teilweise falsch? Ich bitte um Anmerkungen/Verbesserungen 🙌 Danke im Voraus.

Archivsekretärin:
Ich nehme mal an, du bist baden-württembergischer Staatsdiener?

Dann wirst du, wie wir alle, einfach abwarten müssen, bis endlich die Bezügemitteilung im Kundenportal bereit liegt.... Kann sich nur noch um Wochen handeln.

Wenn du die anderen Forenbeiträge verfolgt hast, wirst du merken, dass die meisten hier nicht zu 100% wissen, wie genau das mit den Erfahrungsstufen ablaufen wird.

CivilServant:
Das ist korrekt, ich bin BW-Staatsdiener und warte auf meine Bezügemitteilung 🙄

Aber dann bin ich ja schon mal beruhigt, dass es nicht nur mir so geht..

Drehleiterkutscher:
Vielleicht hilft das weiter:


--- Zitat ---(6) Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe
A 11, die gemäß Absatz 4 den Stufen 1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von
§ 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.
--- End quote ---

So ein Blick ins Gesetz wäre schon manchmal hilfreich... aber was weiß ich schon als "nichts auf dem Kasten"-habender A8er (Anspielung auf anderen Beitrag von anderem Schreiber)  ;D

CivilServant:

--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 23.11.2022 08:39 ---Vielleicht hilft das weiter:


--- Zitat ---(6) Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe
A 11, die gemäß Absatz 4 den Stufen 1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von
§ 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.
--- End quote ---

So ein Blick ins Gesetz wäre schon manchmal hilfreich... aber was weiß ich schon als "nichts auf dem Kasten"-habender A8er (Anspielung auf anderen Beitrag von anderem Schreiber)  ;D

--- End quote ---

Danke für den Hinweis - das nichts auf den Kasten haben kann ich nicht bestätigen! 😛👍

Dann bleibt mein Erfahrungsstufenaufstieg für Februar 2023 wohl bestehen und ich rutsche jetzt von A11 Stufe 3 (alt) in A11 Stufe 1 (neu) wie vorgesehen. Somit wäre ich dann nach "nur" 4 Jahren in A11 Stufe 2, womit Neueinsteiger immer noch 1 Jahr schneller wären. Meiner Ansicht nach müsste ich jetzt in A11 Stufe 2 (neu) landen und im Februar 2023 in A11 Stufe 3. Zumindest wäre dann das mit der Erfahrungzeit korrekt. Das kann ja aber auch nicht sein, sonst bekäme ich ja noch mehr Geld am Ende raus. Lassen wir uns überraschen.

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