Autor Thema: Regenerationstag  (Read 2502 times)

Marianne

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Regenerationstag
« am: 23.11.2022 09:36 »
An dem Tag als ich den Regenerationstag nehmen wollte war ich Arbeitsunfähig (AU liegt AG vor), habe ich einen Anspruch diesen Tag nachzuholen?

Nerostar

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Antw:Regenerationstag
« Antwort #1 am: 23.11.2022 10:01 »
An dem Tag als ich den Regenerationstag nehmen wollte war ich Arbeitsunfähig (AU liegt AG vor), habe ich einen Anspruch diesen Tag nachzuholen?

Nein. Auf Grund deiner AU ist dieser Regenerationstag verfallen. Es besteht somit kein Anspruch mehr.

Marianne

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Antw:Regenerationstag
« Antwort #2 am: 23.11.2022 10:08 »
Danke für die schnelle Rückantwort....wo finde ich entsprechende Regelungen?

Flying

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Antw:Regenerationstag
« Antwort #3 am: 23.11.2022 11:08 »
Können die/der beantragte und gewährte Regenerationstag(e) aus anderen Gründen nicht genommen werden (insbesondere Krankheit) empfiehlt sich auf betrieblicher/dienstlicher Ebene eine Vereinbarung zu treffen. Grundsätzlich gilt, dass der Regenerationstag ein Ausgleichstag (Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts) und keinen Urlaubstag darstellt.

https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/++co++7f929b34-e185-11ec-b870-001a4a16012a