Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
JC83:
--- Zitat von: WasDennNun am 25.11.2022 06:30 ---Ja, wenn der AG derselbe bleibt ist das so.
Wenn der AG aber nicht deppert ist, dann würde er Dir die neuen Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen.
--- End quote ---
Auch wenn es derselbe AG (Land Berlin) ist, ist der Wechsel von einem Bezirk in den anderen, in den meisten organisatorischen Belangen wie ein Arbeitgeberwechsel ansehen, da die Bezirke hier vollkommen autark agieren.
WasDennNun:
--- Zitat von: JC83 am 25.11.2022 14:45 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 25.11.2022 06:30 ---Ja, wenn der AG derselbe bleibt ist das so.
Wenn der AG aber nicht deppert ist, dann würde er Dir die neuen Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen.
--- End quote ---
Auch wenn es derselbe AG (Land Berlin) ist, ist der Wechsel von einem Bezirk in den anderen, in den meisten organisatorischen Belangen wie ein Arbeitgeberwechsel ansehen, da die Bezirke hier vollkommen autark agieren.
--- End quote ---
Ein Grund mehr jemanden den man nicht einschätzen kann nur eine vorübergehende Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten zu geben.
Da man tariflich und arbeitsrechtlich eben keine Probezeit vereinbaren.
ResPublica:
Hallo Forum, bei mir stellt sich die Sachlage etwas anders dar, habe jetzt aber keinen neuen Thread eröffnet. Hoffe, dass das ok ist. Ich bin aktuell in Bezirksamt A befristet beschäftigt (Probezeit liegt lange hinter mir) und wechsle in Bezirksamt B in eine unbefristete Stelle in die gleiche Gehaltsgruppe (Stufenmitnahme ist vermutlich eigenes Thema).
a) Darf mir nun der gleiche Arbeitgeber (Land Berlin) nochmals die 6 Monate Probezeit auferlegen oder nicht?
b) Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine Neueinstellung, da ich von einem befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag wechsele.
c) Wenn ich meinen aktuellen Arbeitsvertrag richtig verstanden habe, wäre jederzeit ein (vorübergehender) Einsatz im Land Berlin möglich gewesen.
Vielen Dank!
SVAbackagain:
Da die Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L keine Wirkung hat, kann dahingestellt bleiben, ob der Arbeitgeber derzeit dürfte. Sofern keine zeitliche Unterbrechung vorliegt, laufen Stufe und Stufenlaufzeit einfach weiter. Nichts in der Schilderung ließe vermuten, es handele sich um eine Einstellung. Wo sonst als in Berlin solltest Du denn eingesetzt werden?
ResPublica:
@SVAbackagain
DANKE für die schnelle Antwort!
Du meinst nach TV-L besteht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz ab Tag 1 und nicht erst nach 6 Monaten?
Du wertest den geschilderten Vorgang also als Versetzung und nicht als Neu-Einstellung?
Bzgl. des möglichen Einsatzes im Land Berlin unabhängig von der Bezirksamts-Zugehörigkeit muss ich erst nochmal im Vertrag nachlesen.
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