Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?

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acg146:
@JC83 heißt also im Umkehrschluss auch, dass es keine Probezeit gibt und man im Falle einer Schlechterfüllung der aufgegebenen Leistungen nicht zurückversetzt oder (einfacher) gekündigt werden kann? 

JesuisSVA:
Was hätte eine Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L mit der Kündigung zu tun?

WasDennNun:

--- Zitat von: acg146 am 24.11.2022 16:51 ---@JC83 heißt also im Umkehrschluss auch, dass es keine Probezeit gibt und man im Falle einer Schlechterfüllung der aufgegebenen Leistungen nicht zurückversetzt oder (einfacher) gekündigt werden kann?

--- End quote ---
Dein AG kann dich hin und her versetzen wo und wie wer will, solange die EG nicht davon berührt wird.
Kann er jetzt schon und kann er später auch.
Und einfacher gekündigt werden kann dir nicht.

acg146:
@wasdennnun

Danke.
Heißt also: Beim Wechsel von Bezirk A zu Bezirk B von E10 auf E11 (beide unbefristet) gibt es keine Probezeit oder Sonderkündigungsrecht und im Falle einer möglichen Versetzung nach dem Wechsel muss die Entgeltguppe 11 beibehalten werden?

WasDennNun:
Ja, wenn der AG derselbe bleibt ist das so.
Wenn der AG aber nicht deppert ist, dann würde er Dir die neuen Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen.

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