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Versorgungsausgleich bei Ehe mit Nicht-Beamtem?
BAT:
Okay, nehme ich mal so hin. Ich wüsste nur nicht, wo da der Zugewinn war? Und würde die Pension auch höher ausfallen können?
Aber danke, das wird wohl alles ausführlich rechtlich geregelt sein.
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 24.11.2022 09:45 ---Okay, nehme ich mal so hin. Ich wüsste nur nicht, wo da der Zugewinn war? Und würde die Pension auch höher ausfallen können?
Aber danke, das wird wohl alles ausführlich rechtlich geregelt sein.
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Die Alimentation richtet sich ja an den Beamten und seine Familie, also auch die Ehefrau. Zugewinn ist hier die Differenz der erwirtschaften Ansprüche an Altersversorgung.
Hätte der Beamte Anspruch auf Zugewinnsausgleich in der Altersversorgung bliebe die Pension unberührt, es würde sich ein Anspruch aus der Altersversorgungssystem des Ehepartners ergeben.
Wie das bei zwei Beamten funktioniert - keine Ahnung. Würde mich aber auch mal interessieren!
Hain:
Für Nds. als/mit Beispiel: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/versorgungsausgleich/versorgungsausgleich-68460.html
BAT:
Ist man als Frau mittlerer Art und Güte aufgrund der längeren Bezugsdauer nicht immer im Vorteil. ;) Werden hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen?
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 24.11.2022 13:39 ---Ist man als Frau mittlerer Art und Güte aufgrund der längeren Bezugsdauer nicht immer im Vorteil. ;) Werden hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen?
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Guter Punkt. Gerecht wäre es demzufolge, wenn Frauen erst später in Rente gehen dürften oder weniger Rente bekämen. Auch müssten dann die Krankenkassenbeiträge höher sein, weil Frauen höhere Arzt- und Krankenhauskosten verursachen. Ist nur die Frage, ob man das als Gesellschaft will? Aber ich schweife ab....
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