Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen
Aury:
Im TVL steht: (unter befristeten Vertrag):
Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt.
mehr als 6 Monate 4 Wochen zum Monatsende
Was stimmt denn nun? Ist ja total widersprüch.
JesuisSVA:
Da da nichts widersprüchlich ist, erschließt sich die Frage nicht.
Aury:
Ja was soll das heißen, man darf erst nach 1 Jahr Vertragsdauer kündigen oder gilt unten das? Das widerspricht sich doch mit den 6 Monaten?
JesuisSVA:
Da da nicht steht, dass man erst nach einem Jahr Vertragsdauer kündigen dürfte, widerspricht sich nichts.
Aury:
Ach ich glaube ich hab so eine Ahnung. Mit Vertragsdauer mind. 1 Jahr meinen die, dass der befristete Vertrag mind. 1 Jahr laufen muss? Gibt wohl auch befristete Verträge unter 2 Jahren anscheinend. Meinen die das so??
Was gilt denn dann wenn die Vertragsdauer nur 6 Monate wäre, total komisch geschrieben!!!
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