Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen
JesuisSVA:
Ja.
Ein auf kürzere Dauer befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden.
Aury:
Verstehe, vielen Dank! Etwas sehr widersprüchlich geschrieben mit dem 1 Jahr. Man könnte ja auch denken die schreiben vor, dass erst nach 1 Jahr gekündigt werden kann, damit vlt der Arbeitnehmer Anspruch auf ALG hat oder so , hätte ja auch sein können.
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